Alle Kategorien
Suche

Schlüsselübergabe bei Vertragsbeginn am Sonntag - worauf Sie achten sollten

Wer einen Mietvertrag abgeschlossen hat, bei dem der Vertragsbeginn zufälligerweise auf einen Sonntag fällt, ist schnell verunsichert und weiß nicht, ob die Schlüsselübergabe an dem Tag oder erst am folgenden Montag stattfindet.

Schlüsselübergabe ist immer bei Vertragsbeginn.
Schlüsselübergabe ist immer bei Vertragsbeginn.

Die Schlüsselübergabe ist spätestens bei Vertragsbeginn nötig

  • Haben Sie einen Mietvertrag vereinbart, so ist der Vertragsbeginn am vertraglich vereinbarten Tag. Fällt dieser Tag zufälligerweise auf einen Sonntag, so muss Ihnen zu diesem Tag die Mietsache übergeben werden.
  • Sind Sie nun verunsichert, wann die Schlüsselübergabe ist, so sollten Sie wissen, dass Sie rechtlich ab dem Beginn des Vertrags Zugang zu der Wohnung haben müssen. Dies gilt unabhängig davon, welcher Tag gerade ist. Das vertraglich vereinbarte Datum ist ausschlaggebend, gleichgültig ob es ein Sonn- oder Feiertag ist.
  • Ist der Vermieter keine Privatperson, sondern hat eine Verwaltungsfirma zwischengeschaltet, so wird man Ihnen den Schlüssel nicht sonntags überreichen können, da nach den Bürozeiten nicht geöffnet sein wird. Dann rufen Sie vorab an und fragen, ob Sie den Schlüssel freitags persönlich abholen können oder man mit Ihnen zu Beginn des Mietvertrags einen Übergabetermin macht.  
  • Verweigert Ihnen der Vermieter den Schlüssel zum Beginn des Vertrags, so macht er sich schadenersatzpflichtig und Sie können ihn in Anspruch nehmen. Dies ist dann eine Vertragsverletzung. Sie sind jedoch verpflichtet den entstehenden Schaden zu mindern, indem Sie den Vermieter vorab darüber informieren und absprechen, wann die Übergabe stattfinden soll.

Wie Sie den Vermieter auf die Übergabe am Sonntag ansprechen

  • Bemerken Sie nach Abschluss eines Mietvertrages, dass der Vertragsbeginn am Sonntag ist, so nehmen Sie vorab Kontakt zu dem Vermieter auf und besprechen Sie die Schlüsselübergabe.
  • Grundsätzlich haben Sie ein Recht, zum Tag des Beginns des Mietvertrags ab 7 Uhr morgens die Wohnung zu betreten.
  • Händigt Ihnen der Vermieter den Schlüssel vorab aus, so verpflichten Sie sich, die Wohnung nicht zu einem früheren Zeitpunkt zu betreten.
  • Weigert sich der Vermieter, Ihnen den Schlüssel zu dem Termin zu überreichen, so informieren Sie ihn, dass Sie in ein Hotel gehen werden, bis er Ihnen den Schlüssel überreicht.
  • Die Ihnen entstehenden Kosten können Sie dann mit der ersten Mietzahlung verrechnen.
  • Sicherlich ist es auch in dem Interesse Ihres Vermieters, sich mit Ihnen zu einigen.
Teilen: