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Rücktritt vom Kaufvertrag - was Sie bei Immobilien beachten sollten

Rücktrittsrechte immer rechtzeitig vereinbaren
Rücktrittsrechte immer rechtzeitig vereinbaren © Barbara Eckholdt / Pixelio
Sie haben einen Kaufvertrag über eine Immobilie beurkundet oder wollen Sie beurkunden? Vorsicht: Ein Rücktritt kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Klären Sie diese ab, bevor Sie sich schadensersatzpflichtig machen!

Kaufverträge über Immobilien müssen von Gesetzes wegen notariell beurkundet werden. In Ihrem Interesse wickelt der Notar den oft recht komplexen Vorgang ab. Nur ein Notar kann Anträge beim Grundbuchamt einreichen und so den Eigentumswechsel herbeiführen.

Auflösungsgründe in den Kaufvertrag hineinschreiben

  • Wenn Sie darüber nachdenken, welche Möglichkeiten Sie zum Rücktritt von einem Kaufvertrag über eine Immobilie haben, kommt es darauf an, ob Sie den Kaufvertrag schon beurkundet haben oder noch beurkunden möchten.
  • Steht die Beurkundung bevor, können Sie ohne Weiteres mit Zustimmung des Verkäufers für bestimmte Fälle Ihr Recht zum Rücktritt vereinbaren. Ist der Kaufvertrag bereits beurkundet, können Sie nur zurücktreten, wenn ein Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart ist oder möglicherweise auch ein Anfechtungsgrund vorliegt.

Rücktritt setzt Eintritt eines vereinbarten Grundes voraus

  • Sie können den Rücktritt vom Kaufvertrag nur erklären, wenn ein Rücktrittsgrund vorliegt. Achten Sie darauf, dass Rücktrittsgründe im Kaufvertrag vereinbart und möglichst genau beschrieben sein müssen. Fehlt eine Vereinbarung zum Rücktritt, sind Sie als Käufer, umgekehrt natürlich auch der Verkäufer, an den Kaufvertrag gebunden und müssen ihn beiderseits erfüllen.
  • In Betracht kommt, dass Sie als Käufer die Finanzierung noch sicherstellen müssen und für den Fall, dass die Finanzierung scheitert, sich das Recht zum Rücktritt vorbehalten.
  • Umgekehrt kann sich der Verkäufer ein Recht zum Rücktritt einräumen lassen, wenn Sie nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Finanzierung für den Kaufpreis nachweisen.

Auch bei Vertragsmängeln können Sie zurücktreten

  • Als Käufer können Sie auch den Rücktritt erklären, wenn der Verkäufer nicht in der Lage sein sollte, Ihnen das Eigentum sachmängelfrei oder lastenfrei von Rechten Dritter zu übertragen.
  • Hat Ihnen der Verkäufer beispielsweise arglistig verschwiegen, dass der Keller erhebliche Feuchtigkeitsschäden aufweist, oder kann er die zu seinen Lasten im Grundbuch eingetragenen Grundschulden seiner Gläubiger nicht zur Löschung bringen, können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
  • Hüten Sie sich davor, den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären, ohne sich auf einen Rücktrittsgrund berufen zu können. Sie werden dann vertragsbrüchig und machen sich schadensersatzpflichtig. Ihnen bleibt dann nur, mit der anderen Partei die Situation zu besprechen und zu versuchen, eine anderweitige Lösung herbeizuführen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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