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Riester-Rente auszahlen lassen - so können Sie sie vorzeitig zum Immobilienerwerb verwenden

Mit Riester ins eigene Haus
Mit Riester ins eigene Haus
Die Eigenheimzulage gibt es nicht mehr. Um die Schaffung von selbstgenutztem Wohnungseigentum nicht ganz zu torpedieren, kann die Riesterförderung auch für den Kauf oder den Bau einer eigengenutzten Immobilie eingesetzt werden. Wollen Sie sich die Riester-Rente vorzeitig auszahlen lassen, sollten Sie genau rechnen.

Das Eigenheimrentengesetz dehnt die Riesterförderung auf den Kauf oder den Bau einer Wohnung oder eines Wohnhauses aus. Außerdem wurden vor allem Bausparverträge in die Riesterförderung einbezogen.

Riester-Rente ab 60. Lebensjahr

  • Haben Sie Ihren Riestervertrag vor dem 1.1.2012 abgeschlossen, können Sie sich die Rente ab dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen, danach erst, wenn Sie 62 Jahre alt werden.
  • Möchten Sie sich Ihr Kapital vorzeitig auszahlen lassen, müssen Sie, wenn Sie den Vertrag kündigen oder das Kapital für nicht geförderte Zwecke entnehmen, alle erhaltenen Steuervorteile oder Zulagen zurückzahlen. Eine Kündigung ist also im Regelfall keine gute Entscheidung.

Das Kapital vorzeitig für Wohnzwecke nutzen

  • Da die Riester-Rente auch für die Finanzierung einer Immobilie eingesetzt werden kann, würde es wenig Sinn machen, wenn Sie sich das Kapital erst im hohen Lebensalter würden auszahlen lassen können. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall Erleichterungen vor.
  • Sie dürfen daher für den Bau oder Kauf von neuem Wohneigentum Ihr Kapital aus dem Riestervertrag entnehmen. Die Höhe des Betrages ist nicht vorgegeben. Auch brauchen Sie das Geld später nicht wieder in den Vertrag einbezahlen.
  • Überlegen Sie, ob es vorteilhafter ist, das Kapital erst mit Beginn der Auszahlungsphase zu entnehmen. Sie dürfen es dann für die Tilgung Ihrer Baudarlehen verwenden.

Nicht ohne steuerliche Prüfung auszahlen

  • Prüfen Sie aber die steuerlichen Auswirkungen. Zwar wird der entnommene Betrag bei der Auszahlung nicht steuerlich belastet. Der Betrag wird auf einem Wohnförderkonto erfasst und jedes Jahr um eine fiktive Verzinsung von 2 % erhöht. Dieser fiktive Betrag wird ab Ihrem 60. Lebensjahr (spätestens 68.) in monatlichen Raten als fiktives Einkommen angesetzt, das Sie versteuern müssen.
  • Begünstigt ist aber nur die Verwendung des Geldes für den Kauf oder Bau einer selbst zu nutzenden Immobilie, eines Genossenschaftsanteils oder Dauerwohnrechts. Nicht begünstigt ist die Renovierung oder Reparatur von einer Ihnen bereits gehörenden Immobilie.
  • Müssen Sie umziehen, sollten Sie die Immobilie vermieten und sich im Mietvertrag die spätere Eigennutzung, spätestens vor der Vollendung Ihres 67. Lebensjahres, vorbehalten. Werden Sie geschieden, ist es unschädlich, wenn die Immobilie Ihrem nicht riestergeförderten Ehegatten zugewiesen wird. Das Gleiche gilt, wenn Sie versterben und Ihr Ehepartner die Wohnung selbst weiternutzt.

Lassen Sie sich beraten

  • Lassen Sie sich beraten, wie Sie eine optimale Gestaltung erreichen.
  • Dies gilt vor allem deshalb, als Sie die Riester-Rente in Ihre Baufinanzierung einbeziehen und diese sich auch danach richten sollte, wie und wann Sie das Riester-Kapital in Ihre sonstigen Finanzierungselemente einbringen. Alle Elemente sollten aufeinander abgestimmt sein. Dabei geht es darum, ob es günstiger ist, das Geld für die fortlaufende Tilgung zu verwenden oder erst für die Tilgung nach der Auszahlungsphase einzusetzen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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