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Rente nach dem Tod des Angehörigen kündigen - das sollten Sie beachten

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Mit dem Sterbevierteljahr die Beerdigung bezahlen.
Mit dem Sterbevierteljahr die Beerdigung bezahlen. © Jetti Kuhlemann / Pixelio
Der Tod eines Angehörigen schmerzt. Hat er Rente bezogen, sind Sie als Erbe verpflichtet, den Rentenversicherungsträger umgehend zu informieren. Vergessen Sie nicht, dass Sie auch noch nach dem Tod Ihres Angehörigen von dessen Rente profitieren können.

Was Sie benötigen

  • Adresse Rentenversicherungsträger
  • Rentenversicherungsnummer

Wenn Ihr Angehöriger Rente von einem Rentenversicherungsträger bezogen hat und verstorben ist, sind Sie als gesetzlicher Erbe verpflichtet, den Rentenversicherungsträger umgehend über den Sterbefall zu informieren.

Nach dem Tod müssen Sie als Erbe einiges regeln

  • Unterlassen Sie diese Information, weiß der Rentenversicherungsträger nichts von dem Sterbefall und zahlt die Rente fortlaufend auf das Konto Ihres Angehörigen. Als gesetzlicher Erbe können Sie über das Konto verfügen und die Rente vereinnahmen. In diesem Fall setzen Sie sich dem Verdacht des Betruges aus.
  • Informieren Sie also den Rentenversicherungsträger. Die richtige Adresse finden Sie in den Unterlagen Ihres Angehörigen. Geben Sie unbedingt die Rentenversicherungsnummer an, damit die ordnungsgemäße Sachbearbeitung gewährleistet ist.
  • Fügen Sie Ihrer Mitteilung eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
  • Eine formale Kündigung ist nicht erforderlich, da der Rentenanspruch mit dem Tod Ihres Angehörigen zum Monatsende erloschen ist.
  • Der Rentenversicherungsträger zahlt Ihnen dann noch für den Monat, in dem Ihr Angehöriger verstorben ist, die volle Rente aus. Da die Rente meist im Vormonat als Vorschuss für den kommenden Monat ausgezahlt wird, erhalten Sie im Monat des Ablebens keine weitere Rentenzahlung.
  • Der Rentenversicherungsträger übermittelt Ihnen dann eine Lohnsteuerbescheinigung.
  • Als Erbe sollten Sie auch noch überprüfen, ob und inwieweit Ihr verstorbener Angehöriger infolge des Rentenbezugs einkommensteuerpflichtig war. Viele Rentner sind sicher ihrer Steuerpflicht nicht bewusst. Die Steuerpflicht besteht, wenn das Einkommen eines ledigen Rentners über 8004 € und wenn er verheiratet ist, über einem Freibetrag von 16.008 € liegt.

Rente für das Sterbevierteljahr beantragen

  • Ist Ihr Ehepartner verstorben, haben Sie für das sogenannte Sterbevierteljahr einen Anspruch auf Rente nach dem Tod für drei Monate. Sie müssen diese Rentenzahlung binnen zwölf Monate nach dem Sterbefall bei dem Rentenversicherungsträger beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr Angehöriger bis zu seinem Tod mindestens fünf Jahre rentenversichert war.
  • Innerhalb eines Monats nach dem Sterbefall können Sie diesen Rentenbetrag auch als Vorschusszahlung beim Rentenversicherungsträger beantragen.
  • Ihre eigenen Einkünfte werden auf diese Rente nach dem Tod nicht angerechnet. Sie stehen ihn also in voller Höhe zu.
  • Achten Sie darauf, dass Sie Angehöriger möglicherweise auch eine private Betriebsrente bezogen hat. In diesem Fall erhalten Sie normalerweise keine weitere Rente nach dem Tod. Sie müssen aber auch hier die Institution informieren, die die Betriebsrente auszahlt.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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