Alle Kategorien
Suche

Steuererklärung für Verstorbene - Beachtenswertes

Einkommen und Vermögen des Verstorbenen sind dem Finanzamt zu melden.
Einkommen und Vermögen des Verstorbenen sind dem Finanzamt zu melden.
Jedes in Deutschland durch normale Arbeitnehmer oder Selbstständige erzielte Einkommen unterliegt der Steuerpflicht. Auch Rentner müssen sich seit 2005 gegenüber dem Finanzamt erklären. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung endet nicht mit dem Tod. Für Verstorbene und deren Verpflichtungen treten die Erben ein.

Im Todesfall sollten Erben nicht vergessen, neben der Meldebehörde auch das Finanzamt zu informieren. So lässt sich am sichersten verhindern, dass Verstorbene aufgefordert werden, bestimmte Steuerangelegenheiten zu regeln.

Todesfall - Pflicht zur Steuererklärung bei Erben

Auf Hinterbliebene kommen im Todesfall eine Reihe von Aufgaben zu. Bestattungsfragen und Erbangelegenheiten nehmen einen führenden Platz dabei ein.

  • Wenn Verstorbene größere Vermögen hinterlassen oder ein Unternehmen geführt haben, ist es aufgrund der vielen Steuerbestimmungen empfehlenswert, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Auch für den Fall, dass der Verstorbene ein Rentner war, ist eine Steuererklärung abzugeben.
  • Sinnvoll ist das in einem solchen Fall, wenn lediglich lohnsteuerpflichtige Einnahmen erzielt wurden. Zu den notwendigen Antragsunterlagen gehören der Nachweis der Erbberechtigung, Ausweis und Sterbeurkunde sowie Lohnsteuerunterlagen des Verstorbenen.
  • War der Erblasser verheiratet, muss der Ehepartner je Situation (getrennte oder gemeinsame Veranlagung) entscheiden. Bei gemeinsamer Veranlagung bringt nur die Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf des Todesjahres steuerliche Vorteile.
  • Sind beide Eheleute im gleichen Kalenderjahr verstorben, ist die sofortige Beantragung der gemeinsamen Veranlagung sinnvoll.

Wenn Verstorbene ein Erbe hinterlassen

  • Unter bestimmten Bedingungen lassen sich Beerdigungskosten von der Steuer absetzen. Bei einem geringen Nachlass, der die Summe der Beerdigungskosten nicht erreicht, können Sie Kosten von bis zu 10.300 Euro unter Sonderausgaben geltend machen.
  • Diese Summe ist außerdem ein genereller Freibetrag bei der Berechnung eventueller Erbschaftssteuer. Die Berechnungsgrundlage der Steuer bildet sich aus Nachlasswert minus Nachlassverbindlichkeiten minus Bestattungskostenpauschale.
  • Je nach Erbschaftssteuerklasse aufgrund des Verwandtschaftsgrades gibt es weitere unterschiedliche Steuerfreibeträge. Nur der über den Freibeträgen hinausgehende Erbschaftswert ist zu versteuern.  Die Steuersätze liegen zwischen 7 und 50 Prozent.

Sobald das Finanzamt Kenntnis vom Todesfall erlangt, wird es die Erben zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung auffordern. Als Erbe müssen Sie jegliches Vermögen des Erblassers wahrheitsgemäß angeben.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
Teilen: