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Reisevollmacht der Eltern - das sollten Sie beachten

Ihr Jugendlicher benötigt die Reisevollmacht
Ihr Jugendlicher benötigt die Reisevollmacht
In vielen Reiseländern werden Jugendliche, die alleine reisen, an den Grenzen zurück gewiesen, es sei denn sie können eine Einverständniserklärung der Eltern, also eine Reisevollmacht vorlegen. Vor allem bei Kindern unter 16 Jahren, die nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen dürfen, wird dennoch eine Reisevollmacht des Erziehungsberechtigten notwendig sein.

Was Sie benötigen:

  • Dokumente, z.B.
  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Nachweis über Sorgeberechtigung
  • Reiseversicherungen
  • Krankenversicherung

Die Reisevollmacht der Eltern ist ein notwendiges "Muss"

  • Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren reisen nicht unbedingt gern mit den Eltern, sondern haben eigene Urlaubsvorstellung. Da heißt es dann, sich innerhalb der Familie auseinander setzen zu müssen, wie der Urlaub relativ sorgenfrei gestaltet werden kann Grundsätzlich gibt es aber Vorschriften, die zur Einreise in die verschiedenen Länder zu beachten sind.
  • Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen Jugendlichen unter und über 16 Jahren. D. h. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht ohne eine erwachsene Begleitperson in den Urlaub fahren, und soweit sie ohne ihre Erziehungsberechtigten, bzw. Eltern unterwegs sind, benötigen Sie von diesen zusätzlich eine Reisevollmacht. Jugendliche über 16 Jahren dürfen zwar selbstständig verreisen, doch auch sie benötigen die Reisevollmacht der Erziehungsberechtigten bzw. der Eltern.
  • Das Problem einer selbstständigen Reise für einen 16 jährigen Jugendlichen beginnt bereits mit dem Taschengeldparagrafen §110 des BGB. D. h. dieser Paragraf besagt, das Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nicht voll geschäftsfähig sind und nur im Rahmen ihres Taschengeldes Geschäfte abschließen dürfen. Eine Reise kostet in der Regel jedoch oft mehr Geld, als das Taschengeld hergibt. Aus diesem Grunde müssen die Eltern, bzw. der Erziehungsberechtigte für ihren Jugendlichen die Reise buchen und bezahlen.
  • Das bedeutet, dass bereits bei Abschluss einer Reisebuchung seitens der Eltern, bzw. des Erziehungsberechtigten eine Reisevollmacht an den entsprechenden Institutionen, wie z. B. Reisebüro, Hotel oder Bahn usw. vorgelegt werden muss. Auch obliegt es den Eltern, bzw. den Erziehungsberechtigten, alle weiteren Notwendigkeiten für die Reise zu organisieren und zu bezahlen, wie z. B. eine Reisekrankenversicherung, Dokumente, wie Reisepass, Krankenkarte und/oder Personalausweis.
  • Auch der Jugendliche benötigt für unterwegs eine vorzeigbare Reisevollmacht der Eltern, bzw. des Erziehungsberechtigten, die er auf Anfragen von Behörden und Institutionen vorlegen kann. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass Sie Ihrem Jugendlichen eine Dokumententasche auf seine Reise mitgeben, in dem sich alle wichtigen Unterlagen griffbereit finden. Die Reisevollmacht, die Sie selber als Eltern, bzw. als Erziehungsberechtigter aufsetzen, ist eine Einverständniserklärung, dass Ihr Kind diese Reise allein unternehmen darf.

Das sollten Sie in die Reisevollmacht aufnehmen.

  • Durch eine Reisevollmacht genehmigen Sie Ihrem Jugendlichen, übliche Geschäfte im Rahmen seiner Reise abzuwickeln, wie z. B. eine Hotelbuchung vor Ort, Restaurantbesuche, Besuch besonderer Veranstaltungen usw. Allerdings müssen diese Details in der Reisevollmacht angegeben sein. Wichtig ist also, dass Sie die Reisevollmacht detailliert und vor allem der jeweiligen Landessprache des Reiseziels verfassen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie in der Reisevollmacht Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer angeben. Ebenso muss der vollständige Name, die Adresse und das Alter Ihres Jugendlichen angegeben werden. Gestalten Sie die Reisevollmacht übersichtlich, denn das Ziel der Reise, sowie die genaue Reisedauer sollte gut zu erkennen sein. Führen Sie auch auf, welche besonderen Unternehmungen oder Veranstaltungsbesuche Sie Ihrem Jugendlichen genehmigen. Ihre Reisevollmacht sollte zeitnah verfasst sein, denn sie darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.
  • Beachten Sie, dass Sie den Nachweis Ihrer Person und ggf. Ihre Sorgeberechtigung beibringen müssen. D. h. kopieren Sie Ihren Personalausweis und fügen Sie ihn der Reisevollmacht bei. Falls Sie geschieden sind und das Sorgerecht Ihnen obliegt, benötigen Sie ebenfalls den Nachweis über das Sorgerecht. Ansonsten müssen beide sorgeberechtigten Elternteile mit vollständigem Namen und Adresse aufgeführt werden. Und beide müssen die Reisevollmacht unterschreiben.
  • Sollte Ihr Jugendlicher unter 16 Jahren sein und in der Begleitung einer erwachsenen Person reisen, so müssen Sie Namen und Daten der Reisebegleitung ebenfalls angeben. Manche Länder verlangen sogar, dass die Reisevollmacht notariell beglaubigt wird. Z. B. schreibt Brasilien vor, die Reisevollmacht bei einer brasilianischen Auslandsvertretung, bzw. einem Notariat beglaubigen zu lassen. Hin und wieder werden auch bestimmte Formulare für die Reisevollmacht gefordert. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie sich vor der Reise beim "Auswärtigen Amt" erkundigen, welche Landesvorschrift gilt.







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