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Brauche ich einen Reisepass für Fuerteventura?

Fuerteventura ist ein Urlaubsparadies.
Fuerteventura ist ein Urlaubsparadies.
Fuerteventura ist eine der kanarischen Inseln und liegt im Atlantischen Ozean. Bei einer Urlaubsvorbereitung müssen Sie sich diverse Fragen stellen; unter anderem, ob Sie einen Reisepass brauchen werden. Die vereinfachte Antwort: Nein.

Welches Ausweisdokument Sie für Fuerteventura brauchen

  • Viele Deutsche zieht es zur Urlaubszeit immer wieder ins Ausland, denn sie wollen etwas erleben oder auch einfach nur entspannen. Die Insel Fuerteventura ist dabei ein häufiges Reiseziel.
  • Die Frage nach der Mitführpflicht eines Reisepasses klärt sich schnell, wenn Sie wissen, wo die Insel liegt und zu welchem Staat sie gehört. Fuerteventura gehört ebenso wie Gran Canaria und Lanzarote zu den kanarischen Inseln.
  • Diese Inselgruppe ist Teil des Staates Spanien. Da Spanien Mitglied der Europäischen Union ist, brauchen Sie bei einer Ein- und Ausreise keinen Reisepass.
  • Innerhalb der meisten Mitgliedsstaaten der EU müssen keine Reisepässe mehr vorgelegt werden. Dies wurde im Schengener Abkommen rechtlich festgelegt. Sie sollten allerdings immer Ihren Personalausweis mit sich führen, damit Sie sich auf Behörden identifizieren können.
  • Obwohl sie nicht Teil der Europäischen Union sind, haben auch Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz das Schengener Abkommen unterzeichnet. Folglich reicht auch hier der Personalausweis.


Wo der Reisepass nötig wird

  • Nicht alle Länder der EU sind Schengen-Vollmitglieder! Die fünf Ausnahmen bilden Irland, das Vereinigte Königreich, Zypern sowie Rumänien und Bulgarien.
  • Das bedeutet für Sie, dass Sie, obwohl Sie innerhalb der EU reisen, dennoch Ihren Reisepass brauchen. Allein der Personalausweis reicht in diesen Fällen nicht aus!
  • Der Reisepass wird selbstverständlich auch notwendig, sobald Sie sich in Länder jenseits der EU-Außengrenzen begeben. Jede Reise in die USA, nach Asien etc. wird ohne Reisepass nicht möglich.
  • Seit Juni 2012 gilt die Pflicht des Reisepasses auch für alle Kinder. Es reicht nicht mehr, dass diese in den Pass der Eltern eingetragen sind. Für Reisen innerhalb der 22 Schengen-Mitglieder muss das Kind einen Personalausweis oder Kinderpass haben.
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