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Privatinsolvenz vorzeitig beenden

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Privatinsolvenz ermöglicht die Schuldenbefreiung.
Privatinsolvenz ermöglicht die Schuldenbefreiung.
Möchten Sie die Privatinsolvenz vorzeitig beenden, ist dies ohne Weiteres möglich, sofern Sie Ihre Verbindlichkeiten alle vorzeitig bezahlt haben. Ansonsten macht dies eher weniger Sinn. Überdenken Sie die Folgen.

Die Privatinsolvenz führt in die Schuldenbefreiung. Möchten Sie das Verfahren vorzeitig beenden, erreichen Sie die Schuldenbefreiung nur, wenn Sie alle Gläubiger vorzeitig bezahlt haben. Dann kommt es natürlich auf die gerichtliche Feststellung, Sie seien Ihrer Schulden befreit, nicht mehr an. Sind Ihre Gläubiger bedient, sind Sie automatisch schuldenfrei.

Privatinsolvenz stellt Ihre Bonität wieder her

  • Haben Sie Ihre Gläubiger noch nicht bedient, führt die vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz natürlich dazu, dass Ihnen die Schuldenbefreiung versagt wird. Sie stehen dann wieder dort, wo Sie gestartet sind. Also, welchen Sinn sollte Ihre Entscheidung haben?
  • Schuldenbefreiung setzt Wohlverhalten voraus. Nur wenn Sie über einen Zeitraum von sechs Jahren den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder zur Bedienung der Gläubiger abgeführt haben, bestehen Sie die Wohlverhaltensphase. Sie erhalten dann die Restschuldbefreiung und gelten wieder als kreditfähig. Ihr guter Name zählt wieder.
  • In diesem Stadium gibt es mehrere Gründe, weshalb Sie die Privatinsolvenz vorzeitig beenden könnten. Der häufigste Grund ist, dass Sie Teile Ihres Einkommens gegenüber dem Treuhänder verschwiegen haben, beispielsweise einen Nebenerwerb oder die Erbschaft Ihrer Patentante. Dann kann das Insolvenzgericht das Verfahren infolge Ihrer Obliegenheitsverletzung vorzeitig beenden.

Treffen Sie keine vorzeitige Entscheidung

  • Eine andere mögliche Interpretation Ihrer Frage kann darin bestehen, dass Sie einfach keine Lust mehr haben, Ihr pfändbares Einkommen an die Gläubiger abzuführen und das Verfahren beenden wollen. Gut. Dann gehen Sie zurück auf Los. Ihre Gläubiger erhalten dann wieder die Möglichkeit, ganz normal wie vor der Einleitung Ihrer Privatinsolvenz Ihr Vermögen zwangszuvollstrecken.
  • Die Privatinsolvenz schützt Sie nämlich vor Vollstreckungsversuchen Ihrer Gläubiger, da diese Ihrem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt haben. Da Sie diesen Plan nicht mehr einhalten, lebt die Vollstreckungsmöglichkeit wieder auf.

Beenden Sie das Verfahren nur nach Beratung

  • Also: Möchten Sie Gläubiger und Schulden loswerden, müssen Sie die Wohlverhaltensphase durchstehen. Auch diese Jahre gehen vorbei. Sie sind sicherlich hart, aber es lohnt sich.
  • Soweit Sie finanziell absolut am Limit leben, sollten Sie Ihren Treuhänder ansprechen. Möglicherweise lässt sich Ihr Schuldenbereinigungsplan an die aktuellen Verhältnisse anpassen, sodass Sie motiviert bleiben, Ihren Teil der Verpflichtung zu erfüllen. Aber sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Treuhänder. Handeln Sie keinesfalls aus einer Laune heraus oder nach eigener Einschätzung.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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