Seit Juli 2012 gibt es für Verbraucher und Existenzgründer die Möglichkeit, ein beschleunigtes Verfahren der Privatinsolvenz zu nutzen. Hierbei können Sie nach 3 Jahre schuldenfrei sein, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Bis zu diesem Zeitpunkt ging dies erst nach Ablauf von 6 Jahren.
Voraussetzungen für die Privatinsolvenz, die 3 Jahre läuft
Ziel des verkürzten Privatinsolvenz-Verfahrens ist es, dass Sie möglichst viel der offenen Forderungen begleichen. Dies spricht überwiegend Menschen an, deren Schuldenberg nicht allzu hoch ist.
- Sie können nur dann eine Privatinsolvenz machen, die 3 Jahre läuft, wenn Sie innerhalb dieser Zeit wenigstens 25 % der offenen Forderungen zurückzahlen und die Kosten für das Verfahren übernehmen.
- Es ist Ihnen untersagt, in dieser Zeit neue Schulden zu machen.
- Die Wohlverhaltensphase muss dazu genutzt werden, bestehende Schulden zu tilgen und keine neuen zu begründen.
- Sie können dann nur über den Pfändungsfreibetrag verfügen. Recherchieren Sie in der Pfändungsfreibetragtabelle, wie hoch diese Summe ist.
- Sie müssen zahlungsunfähig sein.
- Eine gütliche Einigung mit den Gläubigern muss gescheitert sein. Dies ist der Fall, wenn Sie ihnen eine Ratenzahlung angeboten haben, die diese abgelehnt haben.
- Haben Sie die Voraussetzungen erfüllt und häufen keine neuen Schulden an, so erlässt das Gericht nach Ablauf der Zeit die Restschuld.
Alternativen zu der 3-jährigen Privatinsolvenz
- Sie können auch dann, wenn das 3-Jahre-Verfahren gescheitert ist, früher das Verfahren der Privatinsolvenz beenden, wenn Sie lediglich die Verfahrenskosten begleichen können.
- Dann ist die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren möglich.
- Ist Ihnen weder die Tilgung eines Viertels Schulden möglich noch die Übernahme der Verfahrenskosten, sind Sie erst nach 7 Jahren schuldenfrei.
Privatinsolvenz als letzte Lösung
- Wer seine Schulden begleichen will und ein lastenfreies Leben führen will, sollte sich immer zuerst an die Schuldnerberatung, an einen Rechtsanwalt oder an einen Steuerberater bei Gericht wenden. So können Sie mehr über die Privatinsolvenz, die 3 Jahre oder 7 Jahre dauert, erfahren und konkret erfahren, ob dies für Sie eine sinnvolle Alternative ist.
- Sie sollten die Insolvenz erst dann in Betracht ziehen, wenn Sie nicht mehr zahlungsfähig sind. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Ihre Rechnungen und Ihre Ratenverträge nicht mehr tilgen können.
- Sie können das Verfahren dann kostenlos mithilfe der Schuldnerberatung oder der Verbraucherzentrale beginnen. Wenden Sie sich an einen Insolvenzanwalt, so kostet dies ca. 200 Euro.
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