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Die Ummeldefrist nach dem Umzug beachten - so klappt's fristgerecht

Vergessen Sie nicht, sich umzumelden.
Vergessen Sie nicht, sich umzumelden.
In Deutschland gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht, die alle Bürger dazu verpflichtet, ihren ersten Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzugeben - und das binnen eines recht knappen Zeitraumes. Auch nach dem Umzug gilt die Ummeldefrist.

Was Sie benötigen:

  • Mietvertrag/Kaufvertrag
  • ggf. Grundbuchauszug
  • ggf. Vollmacht
  • gültige Ausweispapiere

In Deutschland herrscht Meldepflicht

In Deutschland besteht die gesetzliche Meldepflicht nicht für Bürger, die ihren Wohnsitz wechseln. Auch Kraftfahrzeughalter müssen ihr Fahrzeug am Wohnort anmelden und den Versicherungsschutz nachweisen.

  • Für Unternehmen gibt es darüber hinaus noch weitere Meldepflichten, wie beispielsweise die Verpflichtung von Arbeitgebern, ihre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden oder die automatisierte Datenverarbeitung entsprechend anzuzeigen, um dem Bundesdatenschutz zu genügen.
  • Alle diese Pflichten sind gesetzlich verankert und mit bestimmten Fristen versehen, in denen die entsprechende Meldung vorzunehmen ist. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies strafrechtlich verfolgt und als Ordnungswidrigkeit oder gar als Straftat angezeigt wird.

Ummeldefrist nach dem Umzug

Wer in Deutschland seinen Wohnsitz wechselt, beispielsweise aus persönlichen oder beruflichen Gründen umzieht, ist gesetzlich verpflichtet, den neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzugeben.

  • Die Ummeldefrist beträgt in der Regel eine Woche nach Einzug. In einigen Großstädten wurde die Ummeldefrist, wegen des hohen Aufkommens, auf zwei Wochen verlängert. Genaue Auskunft über die einzuhaltende Frist erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. im lokalen Bürgerbüro.
  • Grundsätzlich verlangt diese Ummeldung Ihr persönliches Erscheinen beim zuständigen Amt, wo Sie Ihren gültigen Personalausweis und Ihren neuen Mietvertrag bzw. Kaufvertrag und Grundbuchauszug vorlegen müssen. Die Abmeldung an Ihrem vorherigen Wohnort wird bei der Ummeldung automatisch vorgenommen.
  • Keine Regel ohne Ausnahmen: Für Familien ist es nicht notwendig, vollzählig beim Einwohnermeldeamt vorzusprechen. Hier reicht es aus, wenn ein erwachsenes Familienmitglied die Ummeldung fristgerecht durchführt. Hierzu müssen jedoch die gültigen Ausweispapiere aller umzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. Wer die Ummeldung nicht persönlich vornehmen kann, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, darf auch einen Vertreter zum Amt schicken. Damit dieser die Ummeldung durchführen kann, ist jedoch eine von Ihnen unterzeichnete, ggf. beglaubigte, Vollmacht notwendig, die zusätzlich vorgelegt werden muss.
  • Die Regelungen für die Ummeldung nach dem Umzug sind deutschlandweit jedoch nicht ganz einheitlich. In manchen Ländern oder einzelnen Städten (beispielsweise Köln) besteht neben der persönlichen Ummeldung beim Amt auch die Möglichkeit, sich schriftlich (Kopie des Personalausweises beifügen) umzumelden. Die Ummeldefrist bleibt hierbei jedoch bestehen.
  • Wer seinen neuen Wohnsitz nach München, Berlin oder Hamburg verlegt, profitiert vom digitalen Zeitalter und kann sich binnen der Ummeldefrist mittlerweile sogar schon ganz unkompliziert und ohne lange Wartezeit, online ummelden. Weitere Städte wollen bald folgen.
  • Wer die Ummeldung allerdings "vergisst" oder auf die lange Bank schiebt, riskiert die strafrechtliche Verfolgung und ein saftiges Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro. Wenn Sie die Ummeldefrist jedoch nur um wenige Tage überziehen, zeigen sich die meisten Sachbearbeiter kulant. Jedoch darf von Gesetzeswegen auch hierfür bereits ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 bis 30 Euro auferlegt werden.

Auch wenn es zeitlich äußerst ungelegen kommt, am besten melden Sie sich direkt nach dem Umzug ins neue Heim um. So können Sie die Ummeldefrist nicht versäumen.

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