Was Sie benötigen:
- Personalausweis
- Hauptmietvertrag
Polizeiliche Anmeldung in Deutschland
- Wer länger als drei Monate in Deutschland an ein- und demselben Ort wohnt, muss eine polizeiliche Anmeldung vornehmen.
- Diese Anmeldung muss innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Umzug im Einwohnermeldeamt des Ortes erfolgen, in den Sie gezogen sind.
- Diese Pflicht zur Anmeldung gilt für Ausländer ebenso wie für Deutsche.
- Zur Anmeldung gehen Sie mit Ihrem Personalausweis bzw. Reisepass und einem Hauptmietvertrag, in dem Sie der Hauptmieter sind, zum Einwohnermelde- oder Bürgeramt.
- In dem Amt füllen Sie das Anmeldeformular aus, das Sie dort im Amt oder im Schreibwarenladen erhalten, und legen Ihre Unterlagen vor.
- Sie erhalten eine Meldebestätigung, die sie gut aufheben sollten.
Eine Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie unter Ihrer Adresse gemeldet sind. Weitere …
Verspätete polizeiliche Anmeldung – das kann ins Auge gehen
- Grundsätzlich gilt, dass Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen nach Ihrem Umzug bei Ihrem Einwohnermelde- bzw. Bürgeramt anmelden müssen.
- Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Zugezogene die Anmeldung vergessen oder zu spät vornehmen.
- Im schlechtesten Fall erwartet Sie eine Geldbuße, die bei 500 € beginnt und einen dreistelligen Betrag erreichen kann.
- Ein kleines Schlupfloch bietet die Regel, dass eine Anmeldung erst gegeben ist, wenn derjenige auch tatsächlich eingezogen ist. Sie können also im Notfall behaupten, dass Sie eben erst eingezogen sind – auch, wenn der Mietvertrag schon länger auf Sie läuft.
- Greift dieses Schlupfloch nicht, bleibt Ihnen nur, in den sauren Apfel zu beißen und beim Amt zu gestehen, dass Sie die Anmeldung vergessen haben oder Sie einfach keine Zeit hatten.
- Bei einer toleranten Beamtin erwartet Sie höchstens eine Rüge dafür, dass Sie die polizeiliche Anmeldung zu spät vorgenommen haben.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?