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Patientenverfügung - Formulare richtig ausfüllen

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Betreiben Sie medizinische Altersvorsorge.
Betreiben Sie medizinische Altersvorsorge.
Zugegeben: Bei einer Patientenverfügung handelt sich um ein ungemein schwieriges Thema. Es galt lange als tabu. Dennoch sollten auch Sie sich damit beschäftigen. Sie verhindern, dass andere entgegen Ihrem Sinne über Ihre Existenz entscheiden, wenn Sie ärztlich behandelt werden müssen. Wenn es dann tatsächlich einmal darauf ankommen sollte, ist es wichtig, dass Sie die Formulare richtig ausgefüllt haben.

Was Sie benötigen

  • Formular Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, ob und inwieweit Sie einmal ärztlich behandelt werden wollen, und zwar für den Fall, dass Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr selbst äußern können. Da wir alle immer älter werden, nehmen die Erkrankungen an Demenz, Alzheimer oder einfach nur Altersschwäche fortlaufend zu. Aber auch ein schwerer Unfall kann Sie in eine Situation bringen, in der Sie handlungsunfähig sind.

Formulare gibt es im Internet oder beim Arzt

Sie laufen dann Gefahr, dass Sie im Krankheitsfall mit all der medizinischen Technik bedacht werden, die heutzutage zur Verfügung steht, aber nicht immer im Sinne des Patienten eingesetzt wird. Der Einsatz medizinischer Geräte wird oft von Kostengesichtspunkten des Krankenhausträgers und der Ärzte beeinflusst.

  • Formulare zur Patientenverfügung können Sie sich selbst aus dem Internet herunterladen. Oder gehen Sie zu Ihrem Hausarzt oder zu einem Rechtsanwalt und bitten Sie, eine Patientenverfügung aufzusetzen.
  • Wenn Sie zu Ihrem Hausarzt gehen, haben Sie den Vorteil, dass Sie der Arzt über die in der Patientenverfügung dargestellten Details beraten kann und Ihre Fragen fachmännisch beantwortet. Dafür ist er mit den rechtlichen Gegebenheiten weniger vertraut. Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt, kann er Sie zwar rechtlich beraten, muss aber meist bei den medizinischen Details passen.

Lesen Sie die Alternativen in der Patientenverfügung

Gut ist es, wenn Sie sich selbst bereits vorher mit dem Inhalt einer solchen Patientenverfügung ein bisschen vertraut gemacht haben. Dann können Sie ein Beratungsgespräch emotional leichter und intensiver führen. 

  • Die Patientenverfügung muss nicht notariell beurkundet werden. Es reicht auch, wenn Sie das Formular ausfüllen, mit Ort und Datum versehen und persönlich unterschreiben.
  • Sie sollten die Verfügung auch in gewissen Abständen neu lesen und erneut mit Ihrer Unterschrift bestätigen. 
  • Ratsam ist immer, dass eine weitere Person als Zeuge unterschreibt. Zweifelt ein Arzt Ihre Patientenverfügung später einmal an, kann der Zeuge die Ernsthaftigkeit und Echtheit bestätigen. Gut ist es, wenn Sie insoweit Ihren Hausarzt einbeziehen.
  • Wichtig ist, dass Sie sich mit den in der Patientenverfügung enthaltenen Fragen persönlich auseinandersetzen, auch wenn Sie sich damit Gedanken über Krankheit, Leiden und Ihren eigenen Tod machen müssen.
  • Die Formulare sind inhaltlich detailliert gestaltet. Der Sinn ist, dass versucht wird, möglichst jeder Behandlungssituation gerecht zu werden. Eine pauschale Formulierung wie "ich möchte nicht qualvoll dahinvegetieren" nutzt eben nichts und stellt den Arzt vor unlösbare Probleme.
  • Die Formulare sind in der Regel mit Alternativen ausgestaltet. Sie müssen sich für eine dieser Alternativen entscheiden, indem Sie die betreffende Alternative ankreuzen.

Ergänzen Sie Ihre Anweisung mit einer Vorsorgevollmacht

  • Sinnvoll ist es, wenn Sie zur Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht erstellen. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine dritte Person, für Sie aktiv zu werden, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern oder handeln können. Dieser Bevollmächtigte kann insbesondere auch Ihrer Patientenverfügung Geltung verschaffen.
  • Sie vermeiden damit, dass durch das Amtsgericht eine vielleicht fremde Person zu Ihrem Betreuer bestellt wird, falls Sie selbst nicht mehr handeln können. Besser ist es, wenn Sie rechtzeitig eine Person Ihres Vertrauens auswählen.
  • Besprechen Sie sich mit dem Bevollmächtigten, ob er diese Aufgabe für Sie übernehmen möchte. Besprechen Sie mit ihm auch Ihre Vorstellungen, wie Sie im Ernstfall behandelt werden möchten. Normalerweise ist der Lebenspartner dafür am besten geeignet. Er kennt Sie persönlich und weiß, wie Sie fühlen und denken.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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