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Nachbar baut Geräteschuppen an unseren Zaun - Möglichkeiten einer friedlichen Einigung

Ein Schuppen im Garten kann auch schöner Aufenthaltsort sein.
Ein Schuppen im Garten kann auch schöner Aufenthaltsort sein.
Nichts ist ärgerlicher als ein schlechtes oder zerrüttetes Verhältnis zum Nachbarn. Ein möglicher Anstoß des Streites ist, wenn der Nachbar einen Geräteschuppen an unseren Zaun baut. So können Sie sich friedlich einigen.

Streitobjekt Grundstücksgrenze

  • Als Grundstücksgrenze bezeichnet man die Schnittkante zweier aneinandergrenzender Grundstücke. Die Grenzen sind im Katasteramt in den Katasterunterlagen eingetragen und werden im Gelände durch Grenzsteine gekennzeichnet.
  • Die Grenzsteine sitzen in den Ecken des Grundstücks und die Grenze verläuft gerade zwischen diesen. Allerdings sind die Grenzsteine keine verbindlichen Kennzeichnungen, wenn man baut, da sie leicht durch einen findigen Nachbarn versetzt werden können. Verbindlich ist nur eine durch einen amtlichen Vermesser ausgepflockte Grenze.
  • Der Vermesser richtet sich nach festgelegten und gekennzeichneten Vermessungspunkten. Diese können beim Grundbuchamt eingesehen werden.

Diese Richtlinien gelten für Geräteschuppen auf der Grundstücksgrenze

  • Grundsätzlich müssen Sie und Ihr Nachbar sich an eine Bebauungsgrenze von einem Meter halten; dies gilt jedoch nicht für einen Zaun. Wollen Sie näher an das Nachbarsgrundstück bauen, dann muss der Nachbar dieser Baumaßnahme zustimmen.
  • Geräteschuppen mit Fundament müssen sich an die Bebauungsgrenze halten, wenn man sie baut. Meist ist diese fünf Meter von der öffentlichen Straße. Die genaue Bebauungsgrenze können Sie beim Grundbuchamt einsehen.

Wenn der Nachbar einen Geräteschuppen an unseren Zaun baut

  • Suchen Sie zunächst das Gespräch und klären Sie, ob der Nachbar eine Genehmigung hat oder schwarz baut. Bleiben Sie höflich und  zeigen Sie nicht direkt unseren Standpunkt.
  • Hat Ihr Nachbar eine Genehmigung, dann bleibt Ihnen nur, an die Einsicht des Nachbarn zu appellieren. Erläutern Sie ihm, was Sie an dem Schuppen stört und welche Nachteile Sie dadurch an Ihrem Zaun haben.
  • Hat er keine Baugenehmigung für den Geräteschuppen, dann weisen Sie ihn höflich darauf hin, dass Sie mit dem Bau nicht einverstanden sind. Sollte er sich dennoch weigern, vom Bau abzusehen, können Sie sich an unseren Gemeindevertreter wenden.
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