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Äste über der Grundstücksgrenze - das sollten Sie beachten

Hier ist die Frist lange abgelaufen.
Hier ist die Frist lange abgelaufen.
Auch eine zwanzig Meter hohe Kiefer oder ein Laubbaum an der Grundstücksgrenze haben irgendwann klein als Setzling angefangen. Wenn Sie nicht nach einigen Jahren als Grundstückeigentümer eine böse Überraschung durch die Äste erleben wollen, müssen Sie einige Dinge bei der Pflanzung oder später als Nachbar beachten.

Äste, die über die Grundstücksgrenze ragen, sind oft Auslöser eines erbitterten Nachbarschaftsstreits.

Pflanzungen an der Grundstücksgrenze

  • Beabsichtigen Sie, entlang der Grundstücksgrenze Bäume zu pflanzen, müssen Sie sich bereits beim Ausheben der Pflanzlöcher Gedanken über den richtigen Abstand machen. So vermeiden Sie, dass Sie gegen die Vorschriften in Ihrem Bundesland über Grenzabstände verstoßen und Sie die jungen Bäume auf Verlangen Ihres Nachbars umpflanzen müssen.
  • Denken Sie daran, dass Bäume jedes Jahr wachsen und Sie sicherlich noch viele Jahre in Ihrem Haus wohnen bleiben. Sie vermeiden einen späteren Streit mit Ihrem Nachbarn, wenn Sie Äste immer so regelmäßig zurückschneiden, dass sie von Anfang an nicht über die Grundstücksgrenze wachsen.
  • Auch wenn Sie ein Haus mit altem Baumbestand kaufen, treffen Sie Pflichten im Verhältnis zu Ihrem Nachbarn. Nicht immer kann er verlangen, dass Sie die Äste über der Grundstückgrenze zurückschneiden. Es kann jedoch sein, dass Sie Schäden durch diese Äste ausgleichen müssen.
  • Sorgen Sie immer dafür, dass Äste von Ihrer Seite des Grundstücks nicht so über die Grundstücksgrenze wachsen, dass sie die Häuserwand nebenan beschädigen. Auch sollten die Äste nicht über der Regenrinne hängen und diese mit Laub und Nadeln verstopfen. Neben einer rechtlichen Pflicht fördert dies auch eine gute Nachbarschaft.

Äste vom Nachbargrundstück

  • Äste wachsen nicht über Nacht weit über die Grundstücksgrenze. Sobald Sie bemerken, dass diese in Ihr Grundstück hineinragen, benachrichtigen Sie den Nachbarn, dass ein Rückschnitt erforderlich ist, und bestehen auch darauf, dass dieser durchgeführt wird. Setzen Sie den Anspruch gerichtlich durch, wenn Ihr Nachbar nicht reagiert.
  • Sind Sie zu geduldig, kann es abhängig von den Fristen in den Landesvorschriften dazu kommen, dass Sie Ihr Recht auf einen Rückschnitt verlieren. Üblich ist eine Frist von fünf Jahren. Danach müssen Sie die Äste dulden und dies sollten Sie unbedingt vermeiden.
  • Sie dürfen zwar Fallobst einsammeln, das vom Nachbarbaum auf Ihr Grundstück fällt, Äste über der Grundstücksgrenze gehören aber immer noch Ihrem Nachbarn. Auch wenn es ein Ärgernis ist, so lassen Sie die Kettensäge im Geräteschuppen und sägen diese Äste nicht einfach ab.
  • Haben Sie die Frist verpasst, lassen Sie einen Ausgleichsanspruch prüfen. Dafür muss von den Ästen eine unzumutbare Beeinträchtigung ausgehen, die Sie in Ihrer Grundstücknutzung stark einschränkt. Wird Ihr Grundstück mit Nadeln und Zapfen an einer größeren Stelle als Garten nicht mehr nutzbar, ist Ihr Nachbar zumindest dafür verantwortlich, dass der Bereich entlang der Grundstückgrenze auch gereinigt wird.
  • Haben die Bäume eine große Höhe erreicht, werden Sie in der Regel die Beeinträchtigung durch Äste über der Grundstücksgrenze hinnehmen müssen. Viele Gerichte gehen dann davon aus, dass wirklich hohe Bäume sich bereits im Luftraum über den Grundstücken befinden und zu dulden sind. 

Äste, die über die Grundstücksgrenze ragen, sind oft eine nicht mehr zu verhindernde Tatsache, die Sie deswegen möglichst schon frühzeitig beseitigen lassen.

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