Alle Kategorien
Suche

Nach Anlage 31 AVR-Caritas eingruppieren

Viele Krankenhäuser haben einen katholischen Träger.
Viele Krankenhäuser haben einen katholischen Träger.
Arbeiten Sie im Personalbereich einer caritativen Einrichtung, müssen Sie womöglich auch Mitarbeitende eingruppieren. Dies ist eine äußerst komplexe Aufgabe, die eine genaue Kenntnis der AVR-Caritas erfordert. AVR steht als Abkürzung für den Begriff "Arbeitsvertragsrichtlinien". Nach der Anlage 31 werden beispielsweise nur die Mitarbeitenden im Pflegedienst in Krankenhäusern eingruppiert.

Zwischen Einrichtung und Mitarbeitenden gibt es bei Eingruppierungsvorgängen auch in kirchlichen Einrichtungen Streit. Schließlich steht nicht nur auf dem Spiel, wie viel Gehalt gezahlt wird, auch das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden, kann den Konflikt verschärfen. Der Dienstgeber kann sich die Höhe des Gehaltes allerdings nicht aussuchen, wenn er an die Vorgaben der AVR-Caritas gebunden ist.

Die Struktur der Anlage 31

Die Anlage 31 zu den AVR-Caritas enthält Regelungen, die nur für die Krankenhäuser gelten. Und auch hier nur für die Mitarbeitenden im Pflegedienst, also nicht für Ärztinnen und Ärzte.

  • In der Anlage 31 finden Sie nicht nur die Eingruppierungsregeln. Die §§ 1- 19 enthalten vielmehr u. a. Regelungen zur Arbeitszeit, zu Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, zum Arbeitszeitkonto und zur Teilzeitbeschäftigung.
  • § 11 verweist auf den Anhang D der Anlage 31. Nach den in dieser Anlage definierten Tätigkeitsmerkmalen richtet sich die Eingruppierung des Mitarbeitenden.
  • Fällt ein Mitarbeiter nicht unter den Geltungsbereich der Anlage 31, können Sie ihn auch nicht nach dem Anhang D eingruppieren. Eventuell kommt dann die Anlage 2 der AVR-Caritas in Betracht, die u. a. die Vergütungsgruppen für allgemeine Verwaltungstätigkeiten enthält. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Personalabteilung eines Krankenhauses werden Sie selbst auch nach Anlage 2 eingruppiert.  

Wie die Vergütungsgruppen aufgebaut sind

  • Die Vergütungsgruppen der Anlage 31 der AVR-Caritas umfassen die Gruppen Kr 1 bis Kr 13. Die Vergütungsgruppe Kr 1 stellt die niedrigsten Anforderungen an die Tätigkeit, die vom Mitarbeiter auszuüben ist. Daher ist das Gehalt auch am niedrigsten. Demenstprechend steigt das Gehalt in den übrigen Vergütungsgruppen bis zur "Spitzengruppe" Kr 13 an. 
  • In jeder Vergütungsgruppe sind die sogenannten Tätigkeitsmerkmale definiert. Bei den Tätigkeitsmerkmalen des Anhangs D handelt es sich um sogenannte Funktionsmerkmale. Diese benennen ein konkretes Berufsbild, bzw. eine Funktion, z. B. Krankenpflegehelfer oder Krankenpfleger. Interessanterweise verwendet der Anhang D durchgängig den Begriff "Krankenpfleger" - natürlich sind hier auch Krankenpflegerinnen gemeint.
  • Die Berufsqualifikation als Krankenpfleger genügt jedoch noch nicht, um in der dafür vorgesehenen Vergütungsgruppe Kr 4 zu landen. Hinzukommen muss eine "entsprechende Tätigkeit". Sie müssen also auch als Krankenpfleger arbeiten, um die entsprechende Vergütung zu bekommen. Sind Sie ausgebildeter Krankenpfleger, arbeiten jedoch an der Pforte, ist die Anlage 31 für Sie nicht einschlägig.

Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen beachten

  • Am Ende des Anhangs D zur Anlage 31 der AVR-Caritas finden Sie zahlreiche Anmerkungen. Diese beziehen sich auf die einzelnen Tätigkeitsmerkmale und enthalten weitergehende Hinweise.
  • In der Vergütungsgruppe Kr 9 Nr. 5, finden Sie beispielsweise den Begriff des "leitenden Krankenpflegers". In der Textausgabe des Deutschen Caritasverbandes finden Sie die hochgestellte Ziffer 20 am Ende des Satzes. Diese Ziffer bezieht sich auf die Anmerkung 20 am Ende des Anhangs D. Hier wird definiert, wann ein Krankenpfleger ein "leitender Krankenpfleger" ist.
  • Bei der Eingruppierung von Mitarbeitenden, sind die Anmerkungen daher unbedingt zu beachten. Sie geben Ihnen Aufschluss darüber, wie die Tätigkeitsmerkmale zu verstehen sind.

Die Eingruppierung nach Anlage 31 der AVR-Caritas richtet sich nach dem Anhang D. Hier sind die einzelnen Vergütungsgruppen aufgelistet. (Stand der Informationen: August 2014)

Teilen: