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Mangelhafte Lieferung - Definition und Umgang damit

Problem für mangelhafte Lieferung lösen
Problem für mangelhafte Lieferung lösen
Die Rechte als Verbraucher sollten Sie kennen, wenn Sie eine mangelhafte Lieferung erhalten haben und nicht damit einverstanden sind. Die Definition einer mangelhaften Lieferung geht bereits aus den Geschäftsbedingungen oder der Liefervereinbarung im Rahmen einer Bestellung hervor. Mit dem Umgang einer mangelhaften Lieferung sind Sie allerdings auf der schwächeren Seite, wenn Vertragsgrundlagen fehlen.

Was Sie benötigen:

  • Vertragsgrundlagen
  • Kenntnisse über Verbraucherschutz
  • Mängelanzeige
  • Kenntnisse über Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag
  • Lösungsweg zur Nachbesserung des Sachmangels
  • Vereinbarungen über Nachbesserung
  • Preisreduzierung

Finanzielle Schadensbegrenzung bei mangelhafter Lieferung

  • Grundsätzlich sollten Sie sich heute mit Verträgen, Definitionen und Rechtsgeschäften als Verbraucher vertraut machen, denn tagtäglich werden die Grundsätze des Vertragsrechtes missachtet, sodass Lösungsmöglichkeiten einer mangelhaften Lieferung gefunden werden müssen.
  • Leider gibt es in Deutschland noch kein einheitliches Verbraucherschutzgesetz, in dem Ihre Rechte als Verbraucher zusammengefasst wären.
  • Doch wenn Sie als Käufer Ihre Rechte und Pflichten kennen oder richtig einschätzen, können Sie sich bei Einwänden gegen mangelhafte Lieferungen mit einer möglichen Mängelbeseitigung viel Ärger und Zeit sparen.

Definition einer Lieferung mit Mangel

  • Eine gekaufte Ware bzw. Lieferung ist nach heutigem Gesetz mangelhaft, wenn sie bei der Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Diese Definition einer mangelhaften Lieferung ist auch aus kaufmännischer Sichtweise weiterhin gültig.
  • In diesem Zusammenhang versteht man auch den Nachweis einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Beschreibung der Beschaffenheit der Kaufsache bzw. des erworbenen Gegenstandes. Dies kann beispielsweise ein Baugrundstück sein oder ein gebrauchtes Auto, ein Kühlschrank etc., der in den Vereinbarungen klar definiert wurde.
  • Liegt die vereinbarte Beschaffenheit nicht vor, ist nach dieser Definition ein Sachmangel maßgeblich. Der Gegenstand oder die Sache muss sich für die gewöhnliche Verwendung eignen oder die Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen derselben Art üblich sind und daher der Durchschnittskäufer auch erwarten kann.

Lösungswege für Vertragsabweichungen bzw. mangelhafte Lieferungen finden

Wenn sich Ihr Vertragspartner nicht an den Vertrag hält, sollten Sie möglichst schnell reagieren und Schritte bzw. Lösungswege bei mangelhafter Lieferung suchen.

  • Liegt ein Sachmangel vor, können Sie als Käufer eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Der Verkäufer sollte das Verhältnis ansetzen, in welchem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zum tatsächlichen Wert gestanden hätte. Es muss also eine reelle Schätzung stattfinden.
  • Als Käufer müssen Sie die Minderung des Kaufpreises oder einen Rücktritt gegenüber dem Verkäufer bzw. der Firma ausdrücklich erklären. Sie können auch die vollständige Bezahlung des Kaufpreises so lange verweigern, bis der Nacherfüllungsanspruch erfolgt ist. Der Schadensersatzanspruch bleibt weiterhin bestehen.
  • Wenn tatsächlich der Lieferant die mangelhafte Lieferung verursacht hat, können Sie unter Umständen auch den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen. Wegen der komplizierten Rechtslage sollten Sie vorsorglich einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht befragen, bevor Sie weitere Schritte planen, die nicht von vorneherein Aussicht auf Erfolg bieten.
  • Sie können als Betroffener auf Nachbesserung bzw. Beseitigung der Mängel oder auf Nach- und Ersatzlieferung einer mangelhaften Sache bestehen. Die Kosten dafür hat der Verkäufer bzw. die Firma des Lieferanten zu tragen.

Unverhältnismäßige Kosten sollten aber auch bei mangelhafter Lieferung stets vermieden und eine gewisse Kompromissbereitschaft gezeigt werden. Trotz allem Ärger sollten Sie dem Lieferanten eine angemessene Frist zur Nacherfüllung geben, die letztendlich nur ein Richter entscheiden kann. Die „normalen“ Verjährungsfristen belaufen sich nach dem Stand, Frühjahr 2014, auf zwei Jahre, wenn keine Sonderregelungen (wie bei Bauwerken etc.) gelten. Die Definition einer mangelhaften Lieferung bleibt nach wie vor unverändert!

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