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Kündigung, wenn Chef im Urlaub ist - das sollten Sie beachten

Selbst bis auf eine Insel wirkt die Kündigung.
Selbst bis auf eine Insel wirkt die Kündigung.
Manchmal ergibt sich beruflich eine günstige Gelegenheit und Sie sind gezwungen, die Kündigung Ihrer Arbeitsstelle so schnell wie möglich zu organisieren. Nur so lässt sich für Sie vermeiden, dass Sie den nächstmöglichen Endtermin verpassen. Ist Ihr Chef im Urlaub, haben Sie vielleicht Bedenken, ob dies in seiner Abwesenheit überhaupt möglich ist.

Die rechtliche Natur der Kündigung

  • Eine Kündigung ist eine Willenserklärung. Sie drücken damit rechtlich verbindlich aus, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden wollen.
  • Es gibt mehrere Arten von Willenserklärungen. Bei einem Vertrag werden übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben. Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung, die sogar gültig ist, wenn sie in der Schublade liegt, ohne einen Empfänger zu haben. Die Kündigung hingegen ist war eine einseitige Erklärung wie das Testament, benötigt aber einen Empfänger.
  • Diese einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung muss also Ihrem Chef auch im Urlaub irgendwie bekannt werden. Bleiben Sie gelassen, selbst wenn er Abenteuerurlaub in der Arktis macht - rechtlich gibt es viele Wege, damit eine Kenntnis angenommen wird.
  • Zu Ihrer Entlastung können Sie auch gegenüber jedem anderen Empfangsbevollmächtigten diese Erklärung schriftlich abgeben oder Sie lassen sie da zustellen, wo der Arbeitgeber als erreichbar gilt. Dies ist in der Regel der Firmensitz oder im Zweifel auch sein Feriendomizil, wenn Sie die Adresse kennen.

Menschen sind im Urlaub, ein Chef nicht

  • Fährt Ihr Chef in den Urlaub, hat er dafür zu sorgen, dass er dennoch erreichbar ist oder in seinem Namen das Unternehmen weiter geführt werden kann. Wenden Sie sich mit Ihrem Kündigungsverlangen also zunächst immer an den Stellvertreter, der in seiner Abwesenheit die Geschäfte führt.
  • Je nach Größe der Firma ist für Sie nicht genau zu überblicken, wer nun konkret die Vertretung übernommen hat. Sie können in diesen Fällen einfach eine schriftliche Kündigung dort abgeben und sich quittieren lassen, wo Sie alle Schriftstücke aus Ihrem Betrieb abgeben.
  • Noch sicherer ist es, per Einschreiben-Rückschein Ihre Erklärung schriftlich an die Firma als solche zustellen zu lassen. Dabei gilt, dass die Schreiben dann als zugestellt anzusehen sind, wenn sie in den Verfügungsbereich des Empfängers eingehen. Die Übergabe durch den Postboten an die Sekretärin und ihre Unterschrift auf dem Rückschein reichen also.
  • Es ist nicht Ihr Problem, wenn Ihr Chef nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten im Urlaub korrekt zu organisieren. Er muss sich die Annahme gefallen lassen, dass er für die Postbearbeitung wie jeder Privatmensch auch zu sorgen hat.

Wenn Sie das Schreiben einfach nur in den Briefkasten der Firma schmeißen wollen, lassen Sie dies zur von einem Boten erledigen. Dieser kann später bezeugen, dass er die Post für Sie erledigt hat. So steht nicht nur Ihr Wort gegen das Ihres Vorgesetzten.

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