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Kaufvertrag rückgängig machen - Informationen

Vertragsrücktritt braucht rechtliche Gründe.
Vertragsrücktritt braucht rechtliche Gründe.
Vertrag ist Vertrag. So urteilten schon die Römer. Möchten Sie einen Kaufvertrag rückgängig machen, brauchen Sie einen handfesten Grund. Ein solcher kann sich aus Ihrem Vertrag selbst oder aus dem Gesetz ergeben. Ansonsten sind Sie auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.

Haben Sie sich vertraglich zum Kauf eines Gegenstandes verpflichtet, ist der Vertrag regelmäßig bestandskräftig. Möchten Sie einen Kaufvertrag dann rückgängig machen, geht das nicht so ohne Weiteres. Sie brauchen Gründe.

Ein Kaufvertrag ohne Rücktrittsvorbehalt ist verbindlich

  • Ohne Gründe wird der Verkäufer selbstverständlich darauf bestehen, dass Sie den Kaufvertrag erfüllen, also den Kaufpreis bezahlen und den Kaufgegenstand abnehmen. Gäbe es diese vertragliche Verpflichtung nicht, stünde die Durchführung eines jeden Vertrages im Belieben der Vertragsparteien. Jeder Vertragsabschluss wäre sinnlos. Rechtsgeschäfte wären unmöglich.
  • Verträge basieren auf gegenseitigem Vertrauen. Wird dieses Vertrauen enttäuscht, können sich Gründe ergeben, den Vertrag rückgängig zu machen.
  • Ein solcher Grund kann darin bestehen, dass Sie sich vertraglich ein ausdrückliches Rücktrittsrecht vorbehalten haben. Dieses Rücktrittsrecht muss im Regelfall inhaltlich ausgestaltet sein, beispielsweise das Recht beinhalten, den Kaufgegenstand für zwei Wochen probeweise nutzen zu können.
  • Grundstückskaufverträge werden vielfach davon abhängig gemacht, dass der Antrag des Käufers auf Erteilung der Baugenehmigung bewilligt wird. Wird diese verweigert, darf der Käufer zurücktreten.

Haustür- und Onlinegeschäfte begründen Ihr Widerrufsrecht

  • Haben Sie an der Haustür oder im Internet etwas gekauft, steht Ihnen nach BGB ein Widerrufsrecht zu. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag unter Einsatz von Kommunikationsmitteln (Telefon, Telefax, Fernsehen) zustande gekommen ist.
  • Dann dürfen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag rückgängig machen.

Im Gewährleistungsfall dürfen Sie alles rückgängig machen

  • Ein weiterer Grund, zurückzutreten, ist der Gewährleistungsfall. Erweist sich die Ware als mangelhaft, müssen Sie dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung (Reparatur oder Ersatzlieferung) einräumen.
  • Misslingt die Nachbesserung oder wird diese verweigert, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.

Letztlich hilft nur noch die Kulanz des Verkäufers

  • Liegt keiner dieser Gründe vor, können Sie sich vom Kaufvertrag nur dann lösen, wenn der Verkäufer aus Kulanz zustimmt.
  • Ob er dieses tut oder nicht, steht ausschließlich in seinem Ermessen. Sind Sie ein guter und langjähriger Kunde, haben Sie sicherlich bessere Chancen, als wenn Sie anonym Massenware gekauft haben.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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