Gibt es eine gesetzliche Regelung zum Essen und Trinken am Arbeitsplatz?
Ob es erlaubt ist, an einem Arbeitsplatz zu essen und zu trinken, kann nicht allgemein beantwortet werden, da hierzu eine klare gesetzliche Regelung fehlt. Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer also an seinem Schreibtisch oder Arbeitsplatz essen und trinken. Unter bestimmten Umständen kann ein Arbeitgeber dies jedoch verbieten.
Kundenkontakt
Für den Fall, dass ein Mitarbeiter persönlichen Kundenkontakt bei der Ausübung seiner Tätigkeit hat, kann ein Arbeitgeber es verbieten, am Arbeitsplatz zu essen oder zu trinken. Dies ist oftmals bei Verkaufsjobs, in Pflegeberufen oder auch in Banken der Fall.
Schutz der Arbeitsmittel des Arbeitgebers
Für den Fall, dass ein Mitarbeiter mit empfindlichen elektronischen Geräten, wie z. B. Computern, arbeiten muss, ist dies auch ein Grund, das Essen und Trinken am Arbeitsplatz zu verbieten, damit die Geräte keinen Schaden nehmen können.
Arbeitsschutzgesetz
Könnte durch das Essen und Trinken am Arbeitsplatz der Arbeitsschutz gefährdet werden, ist ebenfalls ein Verbot berechtigt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter gefährliche Maschinen bedienen muss, die seine volle Konzentration erfordern. Durch das Essen und Trinken am Arbeitsplatz könnte er ansonsten sich selbst und andere gefährden.
Hygienevorschriften
Arbeitet ein Mitarbeiter z. B. in einem Labor, müssen bestimmte Hygienevorschriften beachtet werden. Dabei darf keine Verunreinigung durch Essensreste und Co. entstehen, die ggf. auch Laborergebnisse verfälschen könnte. Eine Mittagspause kann also grundsätzlich nicht in einem Labor abgehalten werden.
Arbeitgeber müssen bei Verbot Alternativen anbieten
Für den Fall, dass ein Arbeitgeber das Essen und Trinken am Arbeitsplatz untersagt hat, muss er seinen Mitarbeitern dafür einen geeigneten Pausenraum zur Verfügung stellen. Darauf haben Arbeitnehmer ein Recht.
Ist grundsätzlich ein Pausenraum vorhanden, kann der Arbeitgeber auch ohne besonderen Grund festlegen, dass die Mitarbeiter nur dort ihre Mahlzeiten zu sich nehmen dürfen und das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten.
Es gibt also keine allgemeingültigen gesetzlichen Regelungen, die das Essen und Trinken am Schreibtisch regeln. Dennoch kann ein Arbeitgeber unter bestimmten Geegebenheiten ein Verbot aussprechen. In diesem Fall muss er Ihnen als Arbeitnehmer aber eine geeignete Alternative anbieten.
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