Alle Kategorien
Suche

Hygienevorschriften im Kindergarten - Informatives

Unsere Hände kommen täglich mit vielem in Kontakt. Gefährlich ist der "Dreck" den man nicht sieht.
Unsere Hände kommen täglich mit vielem in Kontakt. Gefährlich ist der "Dreck" den man nicht sieht.
Im Kindergarten gibt es eine Vielzahl von Hygienevorschriften. Dies ist besonders wichtig, da Sie von Kindern selber noch nicht verlangen können, bestimmte Grundsätze zu berücksichtigen. Dies muss durch die Umwelt aufgefangen werden. Diese Vorschriften werden durch die Leitung überwacht, die ihrerseits den Eltern, und ggf. auch den Behörden, wie dem Gesundheitsamt Rechenschaft ablegen muss.

Allgemeine Hygienevorschriften

  • Über alle Hygienemaßnahmen im Kindergarten gibt es einen sogenannten Hygieneplan. Dieser beinhaltet die Art der Reinigung, das übliche Intervall und das zu verwendende Mittel. Dazu kommt ein Kurzprotokoll. Hier zeichnet der Mitarbeiter, der die Reinigung vornimmt, unter Angabe des Datums ab, um zu bestätigen, dass die Reinigung durchgeführt wurde.
  • Erkrankt eines der Kinder an einer ansteckenden Krankheit wie Masern oder Nuvo-Virus, oder aber wenn Läuse festgestellt werden, ist die Leitung laut Hygienevorschriften verpflichtet, dies den anderen Eltern offenzulegen. Natürlich nicht namentlich. In den Einrichtungen sieht man meist Aushänge, wie „In der Igelgruppe ist ein Kind an Scharlach erkrankt“. Außerdem ist das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.
  • In den Waschräumen im Kindergarten, ebenso auf der Personaltoilette sollten grundsätzlich Flüssigseife in Spendern und Papierhandtücher bereitliegen. Dies reduziert die Möglichkeiten, Keime zu übertragen.
  • Die Küche müssen Sie täglich gründlich reinigen. Alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen an einer Gesundheitsbelehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen. Geschirr müssen Sie in einer Spülmaschine reinigen, da die Handreinigung nicht heiß genug ist. Von jeder Mahlzeit müssen Rückstellproben mindestens 10 Tage beschriftet im Gefrierschrank aufbewahrt werden, damit die Proben untersucht werden können, falls eine Erkrankung auftritt.

Hygienevorschriften in Bezug auf die einzelnen Bereiche

  • Im Kinderbereich gibt es weitere Hygienevorschriften zu berücksichtigen. Die Kleidung der Kinder sollte in getrennten Ablagen aufbewahrt werden, so vermeiden Sie die Übertragung von Läusen. Ebenso müssen Zahnputzutensilien in ausreichendem Abstand voneinander stehen.
  • Bezüge von Matratzen und Sofas im Kindergarten müssen abnehm- und waschbar sein. Sollten die Kinder Mittagsschlaf halten, muss auch hier darauf geachtet werden, dass die Betten personenbezogen sind. Außerdem müssen Sie die Bettwäsche mindestens 14-tägig waschen.
  • Die Böden müssen regelmäßig  gereinigt werden. Teppiche werden täglich gesaugt und mindestens einmal jährlich nass gereinigt. Müll muss täglich aus der Einrichtung entfernt und entsprechend der Gemeindeverordnung entsorgt werden.
  • Befindet sich in der Einrichtung eine Wickelkommode, gelten hier zusätzliche Bestimmungen. Nach jedem Wickelvorgang müssen Sie die Hände mit einer  Handdesinfektion behandeln und die Auflage desinfizieren.
  • Bei Verletzungen, sowohl wenn Sie sie bei einem Kind behandeln als auch wenn die Erzieherin eine Wunde hat, sind Sie verpflichtet medizinische Einweghandschuhe zu tragen. Dies gilt ggf. auch bei der Zubereitung von Speisen. Aufzubewahren sind diese Handschuhe ebenso wie Desinfektionsmittel im Erste-Hilfe-Kasten.
Teilen: