Beim Import von holländischen Gebrauchtwohnmobilen ist einiges zu beachten
- Wenn Sie einen Wohnwagen aus Holland importieren wollen, fahren Sie mit einem Neuwagen natürlich am besten. Zwar brauchen Sie für den auch so einiges zur Zulassung, jedoch soll vorab erst einmal auf die Anforderungen beim Import eines Gebrauchtwagens eingegangen werden. Zum einen, weil gebrauchte augenscheinlich häufiger importiert werden und zum anderen, weil Sie beim Gebrauchtwagenimport auf deutlich mehr achten müssen.
- Oft werden Sie beim Kauf eines gebrauchten holländischen Wohnwagens unter 750 Kilogramm keine der für die Zulassung erforderlichen Dokumente erhalten. Daher ist es wichtig, dass Sie sicherstellen, dass Fahrgestellnummer und Prüfzeichen auf der Auflaufbremse, der Achse und der Deichsel des Wagens vorhanden sind. Nur, wenn Sie die Fahrgestellnummer und das Prüfzeichen hier finden, sollten Sie den Wohnwagen überhaupt importieren. Daher ist es wichtig, dass Sie sicherstellen, dass Fahrgestellnummer und Prüfzeichen auf der Auflaufbremse, der Achse und der Deichsel des Wagens vorhanden sind.
- Das ist problematisch, weil Sie bei einem gebrauchten, holländischen Wohnwagen zwingend eine Wollabnahme durch den TÜV durchführen lassen müssen. Erst nach der Vollabnahme können Sie sich ans Straßenverkehrsamt wenden, welches Sie im besten Falle mit der Zulassung und deutschen Papieren wieder verlassen.
Wohnwagen aus Holland - das sollten Sie immer bedenken
- Haben Sie sich für einen Neuwagen entschieden, so fällt das Überprüfen der Fahrgestellnummer und des Prüfzeichens weg, denn im Normalfall werden Sie beim Kauf europaweit gültige Dokumente bekommen, die Sie dann zur Zulassungsstelle tragen. Vor Ort muss nur noch ein Formblatt ausgefüllt werden und die Zulassung ist schon fast erledigt.
- Was Sie egal ob nun bei Neukauf oder Gebrauchtkauf in der Zulassungsstelle vorlegen müssen, ist ein Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer des Wagens, welcher im besten Falle die Fahrgestellnummer des importierten Wohnwagens enthalten sollte. Dazu sollten Sie darauf bestehen, dass der Verkäufer Ihnen de Abmeldung des Wohnwagens mitgibt, denn auch die wird von der deutschen Zulassungsstelle in jedem Falle benötigt.
- Oft kann es passieren, dass man Sie zudem um eine Bremsenberechnung bittet. Diese führt Ihnen die Firma Al-Ko gerne durch. Kontaktieren Sie diese einfach und laden Sie sich ein Formblatt herunter, in das Sie die Daten der Typenschilder eintragen, die Sie auf Auflaufvorrichtung, Bremsankerplatte und Achse Ihres neuen Wohnwagens finden. Dann senden Sie das Formblatt an Al-Ko zurück und bekommen im Gegenzug die Berechnung zugeschickt.
- Sie sollten sich neben der Zulassung auch frühzeitig Gedanken um die Überführung machen. Am besten suchen Sie sich einen Verkäufer, der sich nahe der Grenze befindet. Der könnte Ihnen den Wohnwagen theoretisch an die Grenze fahren, sodass Sie nicht nur Fahrzeit einsparen, sondern zudem den Vorteil haben, dass Sie das deutsche Kurzzeitkennzeichen nun gleich anbringen können. Auf keinen Fall sollten Sie noch in Holland mit diesem Kennzeichen aus Deutschland fahren, weil etwaige Versicherungen im Falle eines Auslandsunfalls mit Kurzzeitkennzeichen womöglich Probleme machen.
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Abschließend könnten Sie wohl noch die Kosten für Zulassung und TÜV Abnahme des Fahrzeugs interessieren. Diese belaufen sich meist auf rund 250 Euro. Natürlich nur, wenn alles in Ordnung ist. Daher halten Sie lieber die Augen offen oder fragen gleich den Mechaniker aus dem Freundeskreis, ob er zum Abholen nicht mitfahren möchte, um den Wagen noch vor Ort oberflächlich zu checken (Stand 02/2013).
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