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Autos aus China kaufen - was Sie beim Import beachten sollten

Diese Dokumente brauchen Sie für den Autoimport aus China.
Diese Dokumente brauchen Sie für den Autoimport aus China. © Jan_von_Bröckel / Pixelio
Wenn Sie Autos aus China importieren möchten, sollten Sie die Zollgebühren und Transportkosten im Voraus gründlich kalkulieren. Falls sich der Kauf im Ausland dann noch immer für Sie rechnet, achten Sie vor Ort darauf, sich alle nötigen Unterlagen aushändigen zu lassen.

Neuwagen, für die Sie die Originaldokumente des Herstellers erhalten, können Sie zumeist ohne nennenswerte Schwierigkeiten aus China oder auch anderen Staaten außerhalb der EU einführen, sofern sie die europäischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und Sie die Zollgebühren ordnungsgemäß entrichtet haben.


Autos aus China importieren

  • Um neue, ausländische Autos in Deutschland zuzulassen, brauchen Sie die Herstellerpapiere, den Kaufvertrag bzw. die Originalrechnung und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll.
  • Zum Nachweis, dass Ihr Auto eine EU-Typengenehmigung hat oder für den Gebrauch im deutschen Straßenverkehr zugelassen werden kann, müssen Sie entweder eine COC-Bescheinigung einreichen oder eine Vollabnahme beim TÜV durchführen lassen.
  • Weiterhin müssen Sie, wie bei jeder Zulassung, Ihren Pass oder Personalausweis mitbringen, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen.
  • Wenn Sie gebrauchte Autos aus China einführen möchten, müssen Sie zusätzlich zu den zuvor genannten Dokumenten auch die bisherigen chinesischen Fahrzeugpapiere übergeben, damit sie von der Zulassungsstelle eingezogen werden können. Bringen Sie vorsichtshalber auch die alten Kennzeichen mit.


Zoll für die Einfuhr aus China

  • Die Zollgebühren für die Einfuhr von Autos aus China richten sich nach dem Wert zuzüglich der Transportkosten und betragen für Pkw 10 %. Sollten Sie größere Autos, wie Pick ups oder Lkw, einführen, erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrem Zollamt nach der Codenummer und dem entsprechenden Gebührensatz.
  • Anschließend wird die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % Umsatzsteuer auf den ermittelten Wert plus Zollgebühr aufgeschlagen.
  • Als Privatperson sollten Sie mit der Einfuhr und der Beschaffung der Unbedenklichkeitsbescheinigung am besten einen Importeur beauftragen, der die erforderlichen Unterlagen in einem elektronischen Verfahren übermitteln kann.

Achten Sie bei der Aushändigung des Kaufvertrages darauf, dass Ihnen der Händler tatsächlich den richtigen Preis eingetragen hat. Denn wenn Sie Zoll sparen möchten und sich einen zu niedrigen Kaufpreis bescheinigen lassen, kann es passieren, dass die Zollbehörde Ihr Fahrzeug so lange einbehält, bis die Papiere ordnungsgemäß nachgebessert wurden.

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