Alle Kategorien
Suche

Heizkostenabrechnung nach Wohnfläche - Informatives

Heizkosten können hoch ausfallen.
Heizkosten können hoch ausfallen.
Um die Nebenkostenabrechnung kommt es zwischen Mieter und Vermieter oft zum Streit. Auch die Kosten für Heizung und Warmwasser zählen zu den Nebenkosten, die Heizkostenabrechnung wird jedoch oft nicht vom Vermieter selbst, sondern von Messfirmen erstellt. Vollständig nach Wohnfläche darf die Abrechnung nur im Ausnahmefall vorgenommen werden.

Wer mit Heizenergie und Warmwasser sehr sparsam umgeht, der kann damit in der Regel auch den eigenen Geldbeutel schonen. Wer jedoch in einer Einliegerwohnung wohnt, der muss es sich unter Umständen gefallen lassen, dass der Vermieter die Heizkostenabrechnung rein nach der Wohnfläche vornimmt.

Heizkostenverordnung regelt die Heizkostenabrechnung

  • Für die meisten Mietwohnungen gibt die Heizkostenverordnung die Regeln für die Heizkostenabrechnung vor. Denn gem. § 2 der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) gehen die darin enthaltenen Bestimmungen rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen nur dann nicht vor, wenn es in einem Haus lediglich zwei Wohnungen gibt, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt.

  • Ansonsten müssen mindestens 50 Prozent von den Kosten des Betriebes einer zentralen Heizungs- oder einer zentralen Warmwasserversorgungsanlage verbrauchsabhängig abgerechnet werden; die Höchstgrenze für die verbrauchsabhängige Abrechnung liegt bei 70 Prozent. Der Rest der Kosten wird dann jeweils nach der Wohnfläche verteilt, vgl. § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 2 HeizkostenV.

  • Damit die verbrauchsabhängige Abrechnung überhaupt möglich ist, müssen die Wohnungen mit entsprechenden Geräten zur Verbrauchserfassung - wie Heizkostenverteiler oder Wärmezähler und Warmwasserzähler - ausgestattet sein, s. § 5 Abs. 1 HeizkostenV. Sind beispielsweise in einer großen Wohnanlage nicht alle Wohnungen mit den gleichen Messgeräten ausgestattet, dann werden bei der Verbrauchberechnung sogenannte Nutzergruppen gebildet, deren Wohnungen gleich ausgestattet sind.

Abrechnung nach Wohnfläche in der Einliegerwohnung

  • Da der Vermieter einer Einliegerwohnung, der selbst auch im Haus wohnt, die Heizungs- und Warmwasserkosten nach Wohnfläche abrechnen kann, sollte ein neuer Mieter auch auf die Belegung der Wohnung achten. Sind beispielsweise die Wohnflächen der beiden Wohnungen vergleichbar, lebt jedoch ein Einzelmieter mit einer sechsköpfigen Vermieterfamilie im gleichen Haus, kann der Mieter mit sehr viel höheren Kosten belastet werden, als es seinem eigentlichen Verbrauch entspricht.
  • In einem solchen Fall bietet es sich daher an, mit dem Vermieter nach Möglichkeit zu einem Abrechnungsmodus zu kommen, der auch die Anzahl der Personen je Wohnung und nicht nur die Wohnfläche berücksichtigt. Auch eine solche Variante ist für den Vermieter in der Regel leichter zu handhaben als eine genaue Erfassung des Verbrauchs.

Die Heizkostenabrechnung richtet sich in der Regel nach der Heizkostenverordnung. Nur im Ausnahmefall können davon abweichende Vereinbarungen getroffen werden.     

Teilen: