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GEZ bei Todesfall - so geht die Abmeldung

Auch Todesfälle müssen manchmal der GEZ gemeldet werden.
Auch Todesfälle müssen manchmal der GEZ gemeldet werden.
Bei der GEZ einen Todesfall zu melden, konnte früher zum Nervenkrieg ausarten. Das seit Anfang 2013 geltende neue Rundfunkgebührensystem ist nicht unumstritten, macht die Abmeldung aber einfacher.

Was Sie benötigen:

  • Sterbeurkunde
  • Beitragsnummer

Weiterer Autor: Horst Rudolf

Die GEZ, das unbekannte Wesen

  • Keine Frage, wer Leistungen in Anspruch nimmt, muss dafür bezahlen. Das alte Rundfunkgebührensystem war aber für viele ein ständiges Ärgernis: Wenn Sie z. B. bei einem Todesfall den Verstorbenen bei der GEZ abmelden wollten, war dafür nicht etwa die Sterbeurkunde ausreichend, sondern die GEZ verlangte allen Ernstes einen Nachweis über den Verbleib der Geräte.
  • Eine Abmeldung der GEZ war grundsätzlich nur mit einer gewissen Hartnäckigkeit durchzusetzen - eine Zumutung für Sie bei einem Todesfall.
  • Das seit 2013 geltende Rundfunkgebührensystem schafft zumindest mehr Transparenz. Es kommt nicht mehr auf die vorhandenen Geräte an, sondern jeder Haushalt ist per se beitragspflichtig. Die GEZ heißt nun Beitragsservice und die Rundfunkgebühr Rundfunkbeitrag.

Was Sie im Todesfall prüfen sollten, bevor Sie kündigen

  • Lebte der Verstorbene alleine, bildete er also den beitragspflichtigen Haushalt, ist das Kündigen bei der GEZ/Gebührenzentrale einfach. Senden Sie einfach die Kündigung mit der Beitragsnummer und einer Kopie der Sterbeurkunde an die Gebührenzentrale - am besten per Einschreiben. Die Kündigung muss natürlich unterschrieben sein und durch einen Erben oder nahen Angehörigen erfolgen.
  • Bei einem Todesfall sollte die Kündigung zeitnah erfolgen, sollte aber auch rückwirkend (wegen eines wichtigen Grundes) anerkannt werden.
  • Verlangen Sie auf jeden Fall eine Bestätigung. Sollten dann weiter Rundfunkbeiträge abgebucht werden, können Sie diese bis zu sechs Wochen nach der Lastschrift bei der Bank zurückbuchen lassen.
  • Wenn beispielsweise bei einem gemeinsam wohnenden Ehepaar ein Partner verstorben ist, besteht der Haushalt weiter. In diesem Fall brauchen Sie nichts zu unternehmen, denn es kommt nicht darauf an, wie viele Personen in einem Haushalt wohnen.
  • War der Unternehmer selbstständig, so war er möglicherweise auch für seine Firmenräume und seinen Firmenwagen beitragspflichtig. Auch diese müssen Sie dann bei der GEZ/Gebührenzentrale kündigen. Besteht die Firma weiter, ist allenfalls eine Ummeldung erforderlich.
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