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GEZ in einer Lebensgemeinschaft - das sollten Sie wissen

Wer muss GEZ-Beitrag bezahlen?
Wer muss GEZ-Beitrag bezahlen?
Die GEZ-Gebühren sind für die meisten Menschen recht lästig, jedoch nicht zu vermeiden. Der Betrag für die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunksender ist seit dem 01. Januar 2013 neu geordnet worden. Dabei hat sich auch für Lebensgemeinschaften etwas geändert.

Dafür wird der GEZ Beitrag verwendet

  • Der Beitrag, den die Gebühreneinzugzentrale, kurz GEZ, erhebt, ist für Sie nicht ganz nachvollziehbar? Sie möchten gerne wissen, warum Sie diesen Beitrag zahlen sollen? Im Gegensatz zu den Privatsendern, wie zum Beispiel RTL oder SAT1, finanzieren sich die öffentlich-rechtlichen Sender, wie zum Beispiel ARD und ZDF, über diese Gebühr. Mit Ihrem Geld wird also, vereinfacht erklärt, das Programm dieser Sender finanziert.
  • Die GEZ ist die Stelle, die die Gebühren einzieht und an die Sender weiterleitet. Im Januar 2013 wurde die alte Rundfunk- und Fernsehgebühr umbenannt in den Rundfunkbeitrag. Ausführliche Informationen und Formulare für den Rundfunkbeitrag finden Sie unter rundfunkbeitrag.de.
  • Die GEZ beschäftigt auch Menschen, die überprüfen, ob Sie Ihrer Beitragspflicht nachkommen. Sie sollten allerdings wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind, die Mitarbeiter, die sich durch einen Ausweis kenntlich machen, in Ihre Wohnung zu lassen. Da es immer wieder Betrüger gibt, die sich so Zugang zu fremden Wohnungen verschaffen, sollten Sie die Mitarbeiter nicht in Ihre Wohnung lassen.

Das ändert sich für Lebensgemeinschaften beim neuen Rundfunkbeitrag

  • Der alte Rundfunk- und Fernsehbeitrag war für Lebensgemeinschaften, wie zum Beispiel nicht verheiratete Partner oder Wohngemeinschaften, meist recht teuer. Denn jeder Bewohner einer gemeinsamen Adresse musste für seine eigenen Fernseh- und Rundfunkgeräte die Gebühr zahlen. 
  • Der neue Rundfunkbeitrag macht es für Lebensgemeinschaften etwas übersichtlicher. Denn nun wird pro Haushalt nur noch ein Beitrag eingezogen, unabhängig davon, wie viele Mitbewohner dort leben und wie viele Geräte sich im Haushalt befinden. Das gilt auch für Wohngemeinschaften.
  • Ein großer Nachteil an der neuen Gebühr ist allerdings, dass alle Haushalte verpflichtet sind, Ihre Gebühr zu entrichten. Auch die Haushalte, in denen kein Fernsehgerät oder Radiogerät vorhanden ist, müssen zahlen.
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