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Gewerbeschein als Student - was Sie dabei beachten sollten

Auch als Student können Sie auf Gewerbeschein arbeiten.
Auch als Student können Sie auf Gewerbeschein arbeiten.
Um auf Gewerbeschein zu arbeiten und trotzdem regulär mit allen finanziellen Vorteilen Student zu bleiben, müssen Sie einige Dinge beachten. Die Gewerbeanmeldung, Steuererklärung, Freibeträge - das sind die Schlagwörter, um die sich ein Student mit Gewerbeschein kümmern sollte. Sind die Rahmenbedingungen einmal geregelt, kann die Selbstständigkeit beim Studium äußerst praktisch sein.

Was Sie benötigen:

  • Gewerbeschein
  • Kostenkalkulation

Auch wer immatrikuliert ist, kann als Student auf Gewerbeschein nebenher arbeiten. Im Gegensatz zu einem Nebenjob muss man sich als Student mit Gewerbeschein um alles selbst kümmern. Wenn man jedoch die nötigen Dinge beachtet, steht der Gewerbetätigkeit während des Studiums nichts im Wege.

Jobben auf Gewerbeschein

  • Wer gewerblich tätig ist, arbeitet dauerhaft selbstständig auf Gewerbeschein.
  • Mit einem Gewerbeschein kommt man ohne Lohnsteuerkarte, Urlaubsanträge o.ä. aus und kann einfacher und selbstbestimmter in verschiedensten kleinen Tätigkeiten arbeiten.
  • Dafür brauchen Sie aber wiederum Dinge, von denen normale Studenten unter Umständen noch nie gehört haben.
  1. Beim Gewerbeamt beantragen Sie als erstes einen Gewerbeschein, der zwischen 15 und 40 Euro kostet. Dafür brauchen Sie nur einen Ausweis und eventuell ein Führungszeugnis, Erlaubnisse, Aufenthaltsgenehmigung usw.
  2. Als nächstes erfasst Sie das Finanzamt mit einem Formular, das Sie nach bestem Wissen ausfüllen. Geben Sie eher realistisch niedrige Prognosen um 4000 Euro herum an, um nicht zuviel zahlen zu müssen und auch nicht als unrentabler Gewerbetreibender komisch aufzufallen. Die Betriebsstätte wäre die eigene Wohnung.
  3. Hier müssen Sie zudem bereits entscheiden, ob Sie nebenberuflich mit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten werden und ob Sie Kleinunternehmer sein wollen - dann müssen Sie die Einnahmenüberschussrechnung und Kleinunternehmer ankreuzen und Ihr Umsatz darf im ersten Jahr eine Höhe von ca. 17000 Euro nicht überschreiten.
  4. Zuletzt folgt eventuell ein Brief von der Berufsgenossenschaft, bei der man nur als Chef von Mitarbeitern etwas zahlen muss. Auch die Handelskammer wird Sie kontaktieren, da Sie als Student mit Gewerbeschein dort bei einem Gewinn von über ca. 5000 Euro Pflichtmitglied werden und rund 50 Euro jährlich zahlen müssen.

Als Student selbstständig sein

  • Ihr Honorar müssen Sie frei aushandeln und mit einer formal korrekten Rechnung abrechnen. Dafür brauchen Sie eine Rechnungsnummer, Adresse, Datum, Steuernummer, Rechnungssumme und Kontodaten sowie eine Tätigkeitsbeschreibung.
  • Als Student mit Gewerbeschein trägt man auch alle Risiken wie die Haftung gegenüber dem Auftraggeber, diese potenziellen Probleme sollten Sie eventuell mit einer Versicherung für beispielsweise Unfälle oder Schadensersatzansprüche absichern.
  • Wer als Student auf Gewerbeschein arbeitet, der muss jährlich zum 31.5. eine Einkommenssteuerklärung machen.
  • Wenn Sie den Freibetrag von ca. 8000 Euro pro Jahr überschreiten, fällt auf allen darüber liegenden Gewinn prozentual Einkommenssteuer an.
  • Sind Sie kein Kleinunternehmer mit Gewerbeschein und nicht als nebenberuflich registriert, müssen Sie auch eine Umsatzsteuererklärung machen und werden mehrwertsteuerpflichtig bzw. müssen ab ca. 25.000 Euro jährlich Gewerbesteuer zahlen. Das verkompliziert Ihre gewerbliche Tätigkeit merklich und spätestens dann sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
  • Sie müssen sich auch um Ihre Krankenversicherung kümmern.
  • Mit nebenberuflichem Gewerbeschein ändert sich an sich nichts an der Möglichkeit zur Familienversicherung, solange Sie die vorgeschriebene Grenze von 20 Stunden nicht überschreiten und nicht mehr als rund 4000 Euro jährlich verdienen. Auch wenn Sie die Altersgrenze von 25 Jahren überschreiten, können Sie unter diesen Bedingungen in der günstigeren Studentenversicherung bleiben.
  • Wenn Sie steuerlich als Vollzeit-Gebwerbetreibender registriert sind, fallen Sie automatisch aus der studentischen Familienversicherung und müssen sich selbst als normaler Unternehmer relativ teuer versichern.
  • Zu bedenken ist als Student oft auch das Kindergeld und das Bafög.
  • Machen Sie einen gewerblichen Gewinn über ca. 4000 Euro jährlich, verlieren Sie Ihren Baföganspruch.
  • Verdienen Sie insgesamt mit Bafög und weiteren Einkunftsquellen über 7000 Euro im Jahr, bekommen Sie auch kein Kindergeld mehr und müssen eventuell sogar bereits gezahltes Kindergeld zurückzahlen.
  • Es lohnt sich für Sie als Student mit Gewerbeschein also, genau abzuwägen, welche Zahlungen bei welchen Verdienstgrenzen auf Sie zukommen und welcher Gewinn durch das Gewerbe sich damit überhaupt rentiert.
  • Grundsätzlich gilt immer die Gewerbeordnung - und die zuständigen Stellen wie das Finanzamt oder die Krankenkasse informieren über die aktuelle Höhe der jährlich wechselnden finanziellen Grenzen.  
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