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Gerichtstermin verschieben - so akzeptiert der Richter Ihren Wunsch

Gerichtstermine sind Bürgerpflicht.
Gerichtstermine sind Bürgerpflicht. © Stephanie Hofschlaeger / Pixelio
Werden Sie vom Gericht persönlich zu einem Gerichtstermin geladen, müssen Sie der Ladung Folge leisten. Möchten Sie den Termin aus persönlichen Gründen verschieben, müssen Sie einen vom Gesetz erlaubten Grund vortragen. Andernfalls riskieren Sie ein Bußgeld, die polizeiliche Vorführung oder ein Versäumnisurteil.

Gerichte treffen ihre Entscheidungen grundsätzlich nach einer mündlichen Verhandlung. Zu dieser mündlichen Verhandlung werden Sie als Partei, als Zeuge oder als Angeklagter persönlich geladen. Möchten Sie einen Gerichtstermin trotz Ladung verschieben, müssen Sie sich korrekt verhalten.

Eine Ladung zum Gerichtstermin unbedingt ernst nehmen

  • Der Richter muss eine mündliche Verhandlung aufwendig vorbereiten. Dabei steht nicht nur Ihr persönliches Erscheinen im Vordergrund. Der Richter muss auch die Gegenpartei, Rechtsanwälte, Zeugen oder Sachverständige laden. Im Strafprozess ist zudem der Staatsanwalt  und im Jugendstrafverfahren ein Vertreter der Jugendpflege zu beteiligen.
  • Wenn Sie einen dann festgesetzten Gerichtstermin verschieben wollen, bringen Sie die gesamte Organisation des Gerichts durcheinander. Das Gericht muss einen neuen Termin bestimmen und alles von Neuem organisieren.
  • In diesem Sinne regelt § 227 Zivilprozessordnung, dass der Richter einen Gerichtstermin in Zivilverfahren nur aus erheblichen Gründen verschieben kann. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass kein erheblicher Grund vorliegt, wenn Sie als Partei ohne Entschuldigung den Termin nicht wahrnehmen oder ankündigen, nicht zu erscheinen.

Gerichte verschieben nur bei hinreichender Entschuldigung

  • Sofern Sie unverschuldet gehindert sind, den Gerichtstermin wahrzunehmen, müssen Sie das Gericht rechtzeitig und so früh als möglich informieren.
  • Die Gründe müssen Sie glaubhaft machen, also so vortragen und gegebenenfalls anhand von Unterlagen (beispielsweise ärztliches Attest) nachweisen, dass sie nachvollziehbar und akzeptabel sind. Dann haben Sie sogar einen Rechtsanspruch, den Gerichtstermin verschieben zu lassen.
  • Das Gericht wird Ihren Wunsch regelmäßig akzeptieren, wenn Sie nachhaltig erkrankt oder aus guten Gründen unabkömmlich sind.
  • Die Teilnahme am Gerichtsverfahren ist Bürgerpflicht.

In der Ferienzeit ist es einfacher

  • In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August ist Ferienzeit. In dieser Zeit können Sie binnen einer Woche nach Zugang Ihrer Ladung, mit Ausnahme weniger im Gesetz bestimmter Fälle, beantragen, den Gerichtstermin zu verschieben, ohne dass die vorbenannten strengen Anforderungen gelten.
  • Sind Sie im Gerichtstermin anwaltlich vertreten, müssen Sie grundsätzlich dennoch erscheinen, sofern Sie vom Gericht persönlich geladen sind.
  • Sprechen Sie in diesem Fall Ihren Rechtsvertreter an und bitten ihn, bei Gericht vorzusprechen, ob Ihr persönliches Erscheinen tatsächlich erforderlich ist.

Riskieren Sie keinen Versäumnisurteil

  • Beachten Sie, dass das Gericht in einem Zivilverfahren ein Versäumnisurteil zu Ihren Lasten erlassen kann, wenn Sie ohne Entschuldigung einen Gerichtstermin nicht wahrnehmen.
  • Die Gegenseite kann mit diesem Urteil unter Umständen gegen Sie bereits zwangsvollstrecken. Teils kann Ihr Sachvortrag als verspätet zurückgewiesen werden und ein Urteil allein auf dem Sachvortrag der Gegenpartei ergehen.

Im Strafverfahren droht polizeiliche Vorführung

Sind Sie in einem Strafverfahren als Angeklagter geladen, kommt eine Terminverschiebung nur ganz ausnahmsweise in Betracht.

  • Sie müssen für eine Verhinderung schwerwiegende Gründe vortragen. Auch kann das Gericht in bestimmten Fällen (Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot) ohne Sie, allerdings gegen Sie, verhandeln und ein Urteil gegen Sie fällen.
  • Auf Ihren ausdrücklichen Antrag kann Sie das Gericht von Ihrer Verpflichtung zum Erscheinen der Hauptverhandlung auch entbinden (§233 StPO: Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten; Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen). In diesen Fällen dürfen Sie sich auch durch einen Verteidiger vertreten lassen.
  • In jedem Fall müssen Sie eine persönliche Ladung zu einem Gerichtstermin ernst nehmen. Sind Sie verhindert, müssen Sie unbedingt Kontakt mit dem Gericht aufnehmen und mit dem Richter besprechen, ob er bereit ist, den Gerichtstermin zu verschieben.

Bleiben Sie ohne Entschuldigung dem Gerichtstermin fern, wird das Gericht ein Bußgeld gegen Sie festsetzen und Sie notfalls polizeilich vorführen.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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