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40-Tonner: Den Lastwagen fahren - diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Für das Führen eines Lkws brauchen Sie einen separaten Führerschein.
Für das Führen eines Lkws brauchen Sie einen separaten Führerschein.
Möchten Sie einen 40-Tonner auf der Straße bewegen, benötigen Sie eine Lkw-Fahrerlaubnis. Diese müssen Sie separat erwerben. Ältere Führerscheine, etwa aus der DDR, haben uneingeschränkte Gültigkeit. Wollen Sie sich als Kraftfahrer bewerben, wird häufig jedoch auch Erfahrung im Umgang mit einem Lastwagen verlangt.

Als 40-Tonner wird ein Lastwagen bezeichnet, der ein Gesamtgewicht von 40 Tonnen transportieren darf. In der Regel handelt es sich um Auflieger, die an dem Führerhaus befestigt werden. Im Hafen werden die Container auf derartigen Lastwagen von ihren Ablagestellen weitertransportiert. Möchten Sie ein solches Fahrzeug führen, brauchen Sie einen Lkw-Führerschein.

Einen 40-Tonner können Sie mit Lkw-Führerschein fahren

  • 40-Tonner sind die größten und schwersten Lkw, die Sie auf deutschen Straßen führen dürfen. Im Laufe der Jahrzehnte haben sich die Führerscheinklassen geändert. In dem rosafarbenen bundesdeutschen Führerschein war die Klasse "2" eingetragen. Nach neuem EU-Recht müssen Sie die Klasse CE erwerben.
  • Sie müssen ein Mindestalter von 18 Jahren haben und die Prüfung für die Führerscheinklasse C bestanden haben. Da diese Führerscheinklasse die Prüfung für die Klasse B bedingt, sollten Sie zunächst Ihren Autoführerschein machen, wenn Sie eine Lkw-Fahrerlaubnis erwerben wollen.
  • Die Ausbildung gliedert sich in eine theoretische und praktische Prüfung, zwischendurch müssen Sie Fahrstunden ablegen. 
  • Nach dem Bestehen wird die Fahrerlaubnis für fünf Jahre erteilt. Danach müssen Sie sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Nur dann wird die Fahrerlaubnis für weitere fünf Jahre erteilt. Lehnen Sie diese ab, dürfen Sie keine 40-Tonner mehr fahren.

Die neuen Lastwagen-Führerscheinklassen sind ab 50 Jahren für alle bindend

  • In der Regel sind ältere Führerscheine unbegrenzt gültig. Wenn Sie in der ehemaligen DDR Ihren Lkw-Führerschein erworben haben oder die Fahrerlaubnis der Klasse 2 besitzen, sind diese uneingeschränkt gültig, bis Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. Danach müssen Sie die Fahrerlaubnis in einen EU-Führerschein eintauschen und bekommen die Klasse CE sowie die anderen Klassen, die Sie bestanden haben, eingetragen.
  • Ab diesem Zeitpunkt gilt auch für Sie die Pflicht, sich alle fünf Jahre der bereits beschriebenen Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Andernfalls dürfen Sie keinen Lkw mehr fahren.

Achten Sie bei der Umschreibung des Führerscheins darauf, dass wirklich alle Klassen eingetragen werden. Ist die Umschreibung erfolgt, können nachträglich keine Änderungen mehr vorgenommen werden.

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