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Frührente bei Schwerbehinderung - so stellen Sie den Antrag

Die Frührente wegen Schwerbehinderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Die Frührente wegen Schwerbehinderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Menschen mit einer Schwerbehinderung haben Anspruch auf eine Art Frührente. Hierbei kann es sich entweder um die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, den Vorruhestand für Beamte oder um eine besondere Rentenart für Schwerbehinderte handeln.
  • Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. 
  • Der umgangssprachliche Begriff „Frührente“ wird synonym für alle Arten der Entschädigung bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer Krankheit oder Behinderung verwendet.
  • Frührente umfasst: Die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, den Vorruhestand für Beamte oder die besondere vorgezogene Rente wegen Schwerbehinderung.

Voraussetzungen für die Frührente

Personen mit einer Schwerbehinderung müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllen, um ein Anrecht auf Frührente zu haben:

  • Die Betreffenden müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Mindestens drei Beitragsjahre müssen dem Antrag auf Rente wegen Schwerbehinderung direkt vorausgehen.
  • Ausschlaggebend ist ferner die gesundheitliche Verfassung bzw. der Grad der Behinderung der Antragsteller. Der Gesundheitszustand und die eventuell noch verbleibende Restarbeitsfähigkeit werden in jedem Einzelfall von dem zuständigen Rentenversicherungsträger geprüft.

Teilweise oder volle Erwerbsminderung bei Schwerbehinderung

  • Bei Erwerbslosigkeit infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen bis hin zur Schwerbehinderung kann die Frührente in Form der Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung beantragt werden.
  • Die teilweise Erwerbsminderung ist gegeben, sobald die entsprechenden Personen nur noch drei bis höchstens sechs Stunden täglich arbeitsfähig sind.
  • Die volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn nur noch eine Resterwerbsfähigkeit bis maximal drei Stunden pro Tag vorhanden ist.
  • Es existieren noch weitere Aspekte, die bei der Anerkennung der Erwerbsminderung von Belang sind. Hierzu gehören u.a. die Gesamtheit aller Einschränkungen, die Notwendigkeit mehrerer ungebräuchlicher Unterbrechungen des Arbeitsprozesses aufgrund der Erkrankungen oder Schwerbehinderungen sowie eine beschränkte Wegfähigkeit.

Besondere Formen der Frührente bei Schwerbehinderung

  • Für vor dem 1. Januar 1952 geborene, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen beträgt die Zeit bis zum Anspruch auf die reguläre Altersrente 63 Jahre. Für den Jahrgang 1952 steigt die Altersgrenze um einen Monat. Für später Geborene steigt diese Grenze stufenweise an, bis zum 65. Lebensjahr für Jahrgang 1964 sowie für alle späteren Jahrgänge. 
  • Menschen mit einer Schwerbehinderung können bis zu drei Jahre vor ihrem regulären Rentenalter Altersrente beziehen. Allerdings senkt der vorzeitige Bezug die Rente um ganze 10,8 Prozent.

Frührente bei Schwerbehinderung richtig beantragen

  • Stellen Sie den Antrag auf die sogenannte Frühente wegen Schwerbehinderung rechtzeitig. Ihr Anspruch auf Leistungen besteht erst ab dem Eingang des Antrages. Vorgefertigte Antragsformulare können Sie auf der Homepage des Deutschen Rentenversicherung Bundes kostenfrei herunterladen.
  • Zwar können Sie auch einen formlosen Antrag stellen, aber die vorgefertigten Papiere erleichtern und beschleunigen das Verfahren.
  • Kopieren Sie den Antrag sowie alle beigefügten Dokumente und heben Sie sie gut auf. Versenden Sie den Antrag mit Einschreiben an den zuständigen Rentenversicherungsträger oder an den Deutschen Rentenversicherung Bund, damit Sie einen Beweis haben, falls er verloren geht.
  • Da es trotz Schwerbehinderung sehr schwierig ist, Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie den Antrag sorgfältig ausfüllen. Ziehen Sie die behandelnden Ärzte und eventuell Experten für Sozialversicherung hinzu.  
  • Stellen Sie sich auf lange Wartezeiten und eventuell auf stressige Rentenverfahren ein. Überlegen Sie, wie sie sich bis dahin finanzieren. Sollten Sie keine Ersparnisse haben, können Sie unter Umständen eine Vorauszahlung vom Arbeitsamt für die Überbrückungszeit erhalten
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