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Erwerbslosenrente beantragen - so machen Sie es richtig

Inhaltsverzeichnis

Manchmal ist rechtlicher Beistand nötig, um den Anspruch auf Erwerbslosenrente geltend zu machen.
Manchmal ist rechtlicher Beistand nötig, um den Anspruch auf Erwerbslosenrente geltend zu machen.
Ein Anspruch auf Erwerbslosenrente existiert in Deutschland weder in der privaten Versicherungswirtschaft noch innerhalb des Sozialversicherungssystems. Was die staatlichen Leistungen bei einer gesundheitlich bedingten Verhinderung an der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit anbelangt, gab es einschlägige Streichungen und Kürzungen. Dennoch haben Betroffene ein Recht auf gewisse Sozialleistungen; wenn auch in eingeschränktem Maße.
  • Einst hatten sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wohlgemerkt: nicht auf Erwerbslosenrente.
  • Berufsunfähigkeit bezeichnet das Unvermögen, aufgrund von Krankheit oder Behinderung, länger innerhalb des Qualifikationsberufes, bzw. des zuletzt ausgeübten Berufes, zu arbeiten. Vormals zahlte die gesetzliche Rentenversicherung in diesen Fällen eine Berufsunfähigkeitsrente.
  • Ebenso verhielt es sich mit der Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie konnte beantragt werden, sobald die Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen keinerlei Beschäftigung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts mehr nachgehen konnten.

Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung existiert keine Erwerbslosenrente

  • Die Erwerbslosenrente gehört in Deutschland nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Personen die erwerbslos sind, steht Arbeitslosengeld I oder II zu.
  • Personen, die Augrund einer Erkrankung oder Behinderung erwerbslos sind, erhalten auch keine Erwerbslosenrente, sondern andere Leistungen. Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung hat es bezüglich dieser Sozialleistungen einige Änderungen gegeben.
  • Die wesentlichen Änderungen brachte die Gesundheitsreform 2001 mit sich: Zum 1. Januar 2001 wurde das Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erlassen. Im Zuge dieser Gesetzesnovelle wurden die Begriffe Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit gestrichen. Folglich gehören ab dem Zeitpunkt auch die Berufsunfähigkeits- sowie die Erwerbsunfähigkeitsrente der Vergangenheit an.  
  • Seit der Reform steht nur noch vor dem 2. Januar 1961 geborenen gesetzlich Versicherten im Falle von Berufsunfähigkeit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu. Diese Rente liegt dazu weit unterhalb der einstigen Berufsunfähigkeitsrente.
  • Versicherte späterer Generationen gehen leer aus, sobald sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Wenn sie einen Berufsschutz wünschen, verbleibt Ihnen ausschließlich die Option einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Bei Erwerbslosigkeit wegen einer gesundheitlichen Einschränkung, die sich auf die Ausübung jeglicher Tätigkeiten bezieht, können Betroffene nicht die Erwerbslosenrente, sondern eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung beantragen.
  • Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, sobald die Versicherten nur drei bis maximal sechs Stunden pro Tag arbeiten können; Ort und Tätigkeit spielen hierbei keine Rolle.
  • Bei der vollen Erwerbsminderung darf die Resterwerbsfähigkeit nur noch bis zu drei Stunden pro Tag betragen.
  • Bei der Anerkennung der Erwerbsminderung können neben der Arbeitsfähigkeit noch weitere Aspekte ins Gewicht fallen, z.B. wenn die Gesamtheit aller Einschränkungen mehrmalige unübliche Pausen während der Arbeit erfordert oder die Wegfähigkeit eingeschränkt ist.

Rente wegen Erwerbsminderung anstatt Erwerbslosenrente 

  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind immer zu beantragen, d.h.: Ohne Antrag gibt es kein Rentenverfahren und keine Auszahlung.
  • Die Anträge für alle gesetzlichen Renten finden Sie im Internet auf der Website der Deutschen Rentenversicherung Bund.
  • Es ist auch möglich, Anträge formlos zu stellen. Allerdings empfiehlt es sich, einen Vordruck herunterzuladen und ausgefüllt an die Deutsche Rentenversicherung Bund per Einschreiben zu senden - oder einfach direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Durch die Verwendung solcher vorgefertigter Formulare, beschleunigen Sie die Bearbeitung und können sich sicher sein, dass sie keine Fragen versäumt haben.

Sonstige Hinweise für einen Antrag auf Sozialleistungen

  • Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, ansonsten verschiebt sich der Anspruch.
  • Vergessen Sie nicht, dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen als Anhang beizufügen. Andernfalls verzögert sich die Sache nur unnötig.
  • Legen Sie alle ärztlichen Atteste und gegebenenfalls eine Kopie Ihres Behindertenausweises bei.
  • Lassen Sie sich von den behandelnden Ärzten beraten. 
  • Kopieren Sie den Antrag einschließlich aller Dokumente und heben Sie ihn gut auf.
  • Stellen Sie sich schon einmal auf ein langwieriges Rentenverfahren ein und überlegen Sie, wie Sie bis zum Rentenbescheid Ihren Lebensunterhalt bestreiten.
  • Rechnen Sie damit, dass der Bescheid nicht nach Ihren Vorstellungen ausfällt und Sie eventuell in Widerspruch gehen müssen.
  • Suchen Sie sich für diese Eventualität rechtlichen Beistand. Bei knappem Budget erhalten Sie Prozesskostenhilfe.
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