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Freischaffend tätig sein - das sollten Sie dabei beachten

Freischaffend hat man keinen Arbeitgeber.
Freischaffend hat man keinen Arbeitgeber.
In der deutschen Gesetzgebung ist der Begriff freischaffend nicht aufgeführt, dennoch gibt es viele Leute, die freischaffend tätig sind.

Deklaration des Begriffes freischaffend

  • Eigentlich existiert der Begriff freischaffend nicht, denn es ist eine Zusammensetzung der Begriffe frei und schaffend und bezeichnet einen Mitarbeiter, welcher an kein Unternehmen gebunden ist. Dieser Mitarbeiter ist zwar für Firmen tätig, jedoch ist er an kein bestimmtes Unternehmen gebunden. Ein freischaffender Mitarbeiter ist nicht an das allgemeine Unternehmensgefüge einer Firma gebunden und unterliegt auch keinen gesetzlichen Kündigungsfristen. Des Weiteren bekommt ein freischaffender Mitarbeiter für seine Tätigkeiten ein zuvor ausgemachtes Honorar und ist verpflichtet, sich selbst zu versichern.
  • Sind Sie ein Künstler oder üben Sie eine bestimmte Tätigkeit als freier Mitarbeiter aus, sind Sie nicht an das Unternehmen gebunden und können Ihren Arbeitsplatz jederzeit wechseln. Da Sie nicht in das Unternehmensgefüge eines Unternehmens als Arbeitnehmer gebunden sind, können Sie gleichzeitig für verschiedene Unternehmen tätig sein. Ein anders Wort für den Begriff freischaffend ist selbstständig, denn Sie arbeiten wie ein eigenständiger Unternehmer und tragen somit Ihr eigenes Risiko. Der besondere Vorteil eines freischaffenden Mitarbeiters ist die Tatsache, dass Sie arbeiten können, wann und wo Sie wollen.

Wie Sie freischaffend arbeiten

  • Freischaffende Mitarbeiter findet man sehr häufig in den Medien oder bei besonderen Berufsgruppen. So sind niedergelassene Ärzte oder Architekten freischaffend und bestimmen selbstständig, mit wem sie zusammenarbeiten bzw. wen sie behandeln wollen. Sehr oft finden Sie freie Mitarbeiter auch in den Medien als Fotograf oder Journalist, die ihre Waren, also Fotos oder Reportagen, den verschiedenen Verlagen anbieten. Auch als Moderator unterliegen Sie den Firmen nicht wie jeder normale Mitarbeiter dem Unternehmen und können daher auch Ihre Arbeitskraft verschiedenen Sendern anbieten.
  • Die örtlichen Volkshochschulen haben nur ganz wenig fest angestellte Personen und Sie können jederzeit als Honorarkraft Ihr Wissen an Personen weitergeben, welche sich zu bestimmten Kursen angemeldet haben. Da die Volkshochschulen der Stadtverwaltung unterstellt sind, arbeiten Sie zwar für das Unternehmen, beziehen aber praktisch Ihr Honorar von den Kursteilnehmern. Haben sich für einen Kursus bei der Volkshochschule nicht genügend Interessierte Personen gemeldet, so fällt dieser Kursus aus und Sie erhalten auch kein Geld von der Stadt. Ihr Arbeitsverhältnis beginnt mit dem Start eines Kursus und endet mit dem letzten Tag, an dem er stattfindet. Sie werden auch nur für so viele Personen bezahlt, wie am Kursus teilnehmen. Fallen eine oder mehrere Personen aus, so erhalten Sie automatisch auch weniger Geld.
  • Die Werbebranche arbeitet sehr oft mit freischaffenden Mitarbeitern zusammen. Wenn Sie beispielsweise für ein Unternehmen ein bestimmtes Produkt anbieten, können Sie auch ein Produkt eines anderen Unternehmers anbieten, da Sie schließlich freischaffend tätig sind. Präsentieren Sie in den Medien dieses Produkt, so kann es durchaus passieren, dass Sie während eines Werbeblocks der privaten Fernsehsender gleich mehrfach zu sehen sind, da Sie schließlich jedes Produkt für jede Firma anbieten können. So können Sie beispielsweise auch nur während der kälteren Jahreszeit arbeiten und in den warmen Monaten am Strand liegen und einfach nichts tun.
  • Selbst als Angestellter eines Unternehmens können Sie freischaffend für ein anderes Unternehmen tätig werden, so lange keine Betriebsgeheimnisse verletzt werden und keine Patentrechte übergangen werden. In diesem Fall erhalten Sie von der anderen Firma einen besonderen Vertrag, in dem die vereinbarten Arbeiten genau aufgeführt werden. Zudem ist dieser Vertrag entweder zeitlich oder erfolgsorientiert begrenzt.
  • Als freischaffend Tätiger haben Sie die Pflicht, sich selbst zu versichern und alle notwendigen Ausgaben wie die Einkommenssteuer, Versicherungen und andere Nebenkosten selbst zu tragen. Dies wiederum bedeutet, dass Sie schon eine recht hohe Gage vereinbaren müssen, um diese ganzen Kosten zu decken. Zudem müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie mit steigendem Alter auch höhere Krankenkassenbeiträge zu erwarten haben, denn die privaten Krankenkassen sind nur in jungen Jahren günstig.
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