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Fahrzeughalter als Versicherungsnehmer angeben - darauf sollten Sie achten

Als Fahranfänger mit Zweitwagenregelung gut versichert.
Als Fahranfänger mit Zweitwagenregelung gut versichert.
Wer bei der Kfz-Zulassungsstelle ein Fahrzeug anmeldet, wird als Fahrzeughalter eingetragen und ist in den meisten Fällen auch Versicherungsnehmer. Dabei ist es nicht vom Gesetzgeber in irgendeiner Weise vorgeschrieben, dass Sie als Fahrzeughalter auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer sein müssen.

Wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle wegen der Zulassung eines Fahrzeuges vorsprechen, müssen Sie eine Reihe von Unterlagen vorlegen, damit der Zulassungsprozess erfolgreich und zügig ausgeht.

Bei der Pkw-Zulassung als Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer auftreten

  • Wenn Sie ein Kfz anmelden, treten Sie zum einen als Fahrzeughalter und zum anderen als Versicherungsnehmer auf. Daher wird grundsätzlich in Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschieden. Als Fahrzeughalter sind Sie jene Person, auf die die Fahrzeugzulassungspapiere ausgestellt werden. Somit hat die Behörde auch mit Ihnen als Fahrzeughalter einen ersten Ansprechpartner.
  • Wenn Ordnungswidrigkeiten im Rahmen mit der Fahrzeugbenutzung festgestellt werden, meldet sich die Polizei oder das Ordnungsamt zuerst bei Ihnen, auch wenn Sie vielleicht gar nicht als Fahrer in Erscheinung getreten sind. 
  • Für die Versicherung spielt es natürlich auch eine Rolle, ob Sie Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und auch noch Einzelfahrer sind. Wenn Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und Fahrer identisch sind, werden die Prämien anders berechnet als das beispielsweise bei der Zweitwagenregelung oder bei mehreren Fahrern der Fall ist.

Abweichende Halterschaft

  • Wenn Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht identisch sind, nennt das die Versicherung abweichende Halterschaft. Das heißt nichts anderes, als dass der eingetragene Fahrzeughalter und der jeweilige Versicherungsnehmer nicht identisch sind.
  • Dazu muss man auch nicht miteinander verheiratet oder verwandt sein. Es ist weder ungewöhnlich noch unzulässig, dass eine Person eine Kfz-Versicherung für einen Dritten abschließt, mit der sie aus rechtlicher Sicht nichts verbindet. Der Grund liegt in der Regel in den günstigeren Schadenfreiheitsklassen für langjährig Versicherte.
  • Wenn Sie Fahranfänger sind, müssen Sie Prämien von bis zu zweihundertvierzig Prozent bezahlen. Bei einer abweichenden Halterschaft profitieren Sie von Eltern oder anderen Personen, denen die Kfz-Versicherung bereits eine sehr günstige Schadenfreiheitsklasse zugeteilt hat. So können Sie auch als junger Mensch Ihr Fahrzeug preisgünstig versichern. Es ist außerdem möglich, dass Ihnen der Versicherer die Schadenfreiheitsklasse nach einer bestimmten Zeit überträgt.
  • Dabei müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen. So muss eine ausreichende Fahrpraxis gegeben sein. Ein Fahranfänger kann nicht einfach den günstigen 40 Prozent Schadensfreiheitsrabatt seines Großvaters übernehmen, nur weil dieser nicht mehr Auto fahren möchte.  

Die abweichende Halterschaft ist eine typische Versicherungslösung im Rahmen der Partnerregelung oder Zweitwagenregelung, weil Sie so eine günstigere Kfz-Versicherungseinstufung eines Dritten nutzen können. Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer sind voneinander abweichend.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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