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Beim Autoverkauf die Versicherung kündigen - das sollten Sie beachten

Versicherung nie zu früh kündigen.
Versicherung nie zu früh kündigen. © Katharina Wieland Müller / Pixelio
Beim Autoverkauf können Verkäufer und Käufer die Versicherung für die Haftpflicht kündigen. Wenn Sie als Verkäufer nicht auch noch für die laufenden Prämien in Anspruch genommen werden möchten, müssen Sie einige Gegebenheiten beachten.

Beim Autoverkauf nicht leichtsinnig handeln

  • Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, geht der Haftpflichtversicherungsvertrag auf den Käufer über. Der Käufer wird dann automatisch Versicherungsnehmer des bisher auf Ihren Namen lautenden Versicherungsvertrages.
  • Allerdings hat der Käufer ein Sonderkündigungsrecht und kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach dem Autokauf kündigen. Erfährt er erst im Nachhinein, dass eine Versicherung besteht, kann er ebenfalls binnen Monatsfrist ab Kenntnisnahme kündigen.

Käufer kann jederzeit kündigen

  • Der Käufer kann ferner entscheiden, ob er den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder erst zum Ablauf des Versicherungsjahres beenden möchte.
  • Versichert sich der Käufer hingegen eigenständig und legt bei der Kfz-Zulassungsstelle eine Bestätigung vor, gilt diese automatisch als Kündigung des auf ihn übergegangen Versicherungsvertrages, ohne dass er diesen noch ausdrücklich kündigen müsste. Die Kündigung wird dann zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die neue Versicherung einsetzt.
  • Wenn der Käufer Ihren Vertrag übernimmt, kann der Versicherer den Beitrag seiner persönlichen Situation anpassen und insbesondere die Schadenfreiheitsklasse verändern.
  • Beachten Sie, dass Sie für die Versicherungsprämie im laufenden Versicherungsjahr gemeinsam mit dem Käufer gegenüber der Versicherung in der Haftung sind.

Informieren Sie unbedingt Ihre Versicherung

  • Sie sind zudem verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft den Autoverkauf sofort mitzuteilen. Tun Sie das nicht, ist der Versicherer im Schadensfall nicht leistungspflichtig, wenn der Schadensfall einen Monat nach dem Zeitpunkt der Mitteilungspflicht eintritt.
  • Wenn Sie also beim Autoverkauf das Fahrzeug dem Käufer übergeben und dieser sofort damit fahren möchte, muss es versichert sein. Informieren Sie in diesem Fall umgehend Ihre Versicherungsgesellschaft und verpflichten Sie den Käufer, das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle unverzüglich auf seinen Namen umzumelden. Informieren Sie auch die Kfz-Zulassungsstelle über den Autoverkauf.
  • Sie können beim Autoverkauf auch das Fahrzeug stilllegen, indem Sie es bei der Zulassungsstelle vorübergehend abmelden. Mit der Stilllegung endet um 24 Uhr der Versicherungsschutz. Er tritt erst wieder mit der Anmeldung des Fahrzeuges in Kraft. In diesem Fall müssen Sie Ihren Versicherer unter Vorlage einer Abmeldebescheinigung informieren und das Ruhen des Versicherungsschutzes beantragen. In dieser Zeit ist das Fahrzeug gegen Diebstahl und Beschädigung weiterhin versichert. Wenn Sie Fahrzeug dauerhaft abmelden, erlischt der Versicherungsschutz um 24.00 Uhr des Tages der Abmeldung.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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