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Schadenfreiheitsrabatt für Zweitwagen - das sollten Sie beachten

Unfälle mit Versicherungsschaden vermindern Schadensfreiheitsrabatt.
Unfälle mit Versicherungsschaden vermindern Schadensfreiheitsrabatt.
Einige Kfz-Versicherungen bieten Ihnen Versicherungsschutz für einen Zweitwagen an, wobei Sie teilweise die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie bei ihrem Erstwagen erhalten. Meist ist noch eine Kopplung an einen bisher erlangten Schadensfreiheitsrabatt dabei. Sie sollten beachten, dass die gleiche Schadenfreiheitsklasse "Versicherung Zweitwagen wie Erstwagen" unter Umständen nicht gleichzeitig die Übernahme des Schadenfreiheitsrabattes bedeutet.

Zweitwagenversicherungen sind nicht nur für normale Familien mit mehreren Fahrzeugen beliebt. Das gilt insbesondere auch für Fahranfänger. Mit dem frischen Führerschein in der Tasche gilt man bei Autoversicherungen aufgrund fehlender Fahrpraxis und statistisch erwiesener Unfallhäufigkeit als Risiko. Hohe Zuschläge sind die Folge.

Schadenfreiheitsklassen für Zweitwagen  

Wenn Sie einen Zweitwagen günstig versichern möchten, dann geht das, wenn Sie erreichte Schadenfreiheitsklasse auch für das zweite Fahrzeug erhalten. Einige Versicherungsunternehmen bieten diese Möglichkeit an. Dabei ist die vertragliche Gestaltung sehr unterschiedlich. 

  • Eine vom Versicherer zugestandene Schadenfreiheitsklasse zeigt Ihnen Ihre unfallfrei gefahrenen Jahre als Versicherter an. Musste die Versicherung in einem Versicherungsjahr keine Schäden begleichen (Sie haben eventuelle kleinere Unfälle selbst reguliert), gilt das in gleicher Weise. 
  • Wenn Sie vier Jahre unfallfrei geblieben sind, erhalten Sie die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 4 (SF 4). Die Schadenfreiheitsklasse wird bei allen Versicherern in gleicher Weise festgestellt. Allerdings kostet Sie eine SF 4 bei verschiedenen Kfz-Versicherungen unterschiedlich.
  • Schadensfreiheitsklassen werden in einen Prozentsatz umgerechnet, welcher als Schadenfreiheitsrabatt Ihren Versicherungsbeitrag beeinflusst. 

Schadenfreiheitsrabatt - Versicherte erhalten eine Prämie für unfallfreies Fahren 

Der Schadenfreiheitsrabatt bildet eine wichtige Grundlage für die Berechnung jeder Kfz-Haftplicht- und Vollaskoversicherung. Als Versicherungsnehmer versichern Sie Ihr Auto mit einem hohen Schadenfreiheitsrabatt günstiger.

  • Der Schadenfreiheitsrabatt gehört dabei grundsätzlich dem Versicherungsnehmer, der auch für die Einhaltung des Vertrages (Rechte und Pflichten) die Verantwortung trägt. Wenn Sie einen Zweitwagen versichern, ist das immer auch der Fall.
  • Der Schadenfreiheitsrabatt lässt sich unter Umständen an einen Dritten, beispielsweise innerhalb der Familie, abtreten. Sehr oft wird davon bei der Versicherung für Fahranfänger Gebrauch gemacht. 
  • Bei einigen Versicherern erhalten Sie den gleichen Schadensfreiheitsrabatt für Ihr Auto wie bei Ihrer Erstwagenversicherung, egal ob Sie das neu anmelden oder den Versicherer wechseln. Damit lässt sich ein Schadensfreiheitsrabatt 30 Prozent beim Erstfahrzeug für den Zweitwagen mitnehmen. 
  • Dazu müssen Sie als Versicherter (Familienmitglieder eingeschlossen) der Fahrzeughalter, wenigstens ein Jahr unfallfrei gefahren und alle Fahrzeugnutzer mindestens 24 Jahre alt sein.

Beachten Sie das ein Zweitwagentarif meist eine andere Berechnungsgrundlage als der Erstwagentarif hat. Das bedeutet, dass Sie bei gleichen Fahrzeugtarifmerkmalen (Fahrzeugart, Stellplatz, Erstzulassung) und gleicher Schadenfreiheitsklasse für Ihr Zweitwagen eine höhere Versicherungsprämie bezahlen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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