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Fahrverbot für LKW - das gibt es in Europa zu beachten

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LKW-Fahrverbote sind in Europa unterschiedlich geregelt.
LKW-Fahrverbote sind in Europa unterschiedlich geregelt. © Hartmut910 / Pixelio
Für LKW gelten zu bestimmten Zeiten Fahrverbote, jedoch sind die gesetzlichen Regelungen in Europa sehr unterschiedlich.

Mit dem LKW durch Deutschland und Europa

LKW-Fahrer sind häufig nicht nur in Deutschland unterwegs, sondern müssen ihre Fracht auch durch andere europäische Länder transportieren.

  • Wer als LKW-Fahrer unterwegs ist, muss sich an gewisse Regeln halten, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. So gibt es in Europa zwar teilweise allgemeingültige Vereinbarungen, etwa Gefahrguttransporte betreffend, einiges ist aber auch unterschiedlich geregelt.  
  • Ein innerhalb der EU immer wieder diskutiertes Thema ist das LKW-Fahrverbot. Hier existieren viele unterschiedliche Regelungen. In Deutschland beispielsweise gilt für LKW, gemeint sind solche über 7,5 Tonnen, ein Sonntags-Fahrverbot. Das heißt, auf allen Straßen in Deutschland dürfen sonntags zwischen 0 und 22 Uhr keine Lastwagen verkehren. Hinzu kommt ein Verbot für die Feiertage. An bestimmten Feiertagen, die nicht bundesweit gelten, etwa Fronleichnam, sind jedoch nur bestimmte Bundesländer davon betroffen. An Buß- und Bettag, Dreikönig und Mariä Himmelfahrt, die nur in einem Bundesland, beziehungsweise im Falle des Dreikönigstags in drei Bundesländern, Feiertage sind, gibt es gar kein Verbot, es sei denn, der Tag fällt auf einen Sonntag. In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August dürfen außerdem samstags von 7 bis 20 Uhr auf bestimmten Autobahnabschnitten keine Lastkraftwagen fahren. Für bestimmte Güter, etwa Milchprodukte, gelten jedoch Ausnahmen von allen Fahrverboten.

Fahrverbot für Lastwagen

Transportieren Sie Ware europaweit, müssen Sie genau auf die in den einzelnen Ländern geltenden Gesetze achten.

  • Wie unterschiedlich die Regelungen sind, ist schon am Beispiel einiger Nachbarländer zu sehen. In Frankreich gilt beispielsweise für Lastwagen über 7,5 t ein Fahrverbot bis 22 Uhr für Sonn- und Feiertage, es beginnt jedoch nicht erst um 0 Uhr, sondern bereits um 22 Uhr des Vortags. Österreich sieht für Lastkraftwagen ohne Anhänger über 7,5 t, mit Anhänger über 3,5 t ein Verbot für Sonn- und Feiertage von 0 bis 22 Uhr sowie für Samstage ab 15 Uhr vor. Außerdem dürfen Sie nachts zwischen 22 und 5 Uhr nicht durch die Alpenrepublik fahren. Ein solches Verbot für die Nacht kennt auch die Schweiz, außerdem sind hier LKW, und zwar über 3,5 t, Sattel-KFZ über 5 t, Anhänger über 5 t, sonn- und feiertags von 0 bis 24 Uhr nicht erlaubt.
  • Recht großzügig geht es in Polen und Tschechien zu. Für LKW über 7,5 t herrscht in Tschechien lediglich sonn- und feiertags zwischen 13 und 22 Uhr ein Fahrverbot, in Polen für LKW über 12 t an gesetzlichen Feiertagen zwischen 8 und 22 Uhr sowie am jeweiligen Vortag zwischen 18 und 22 Uhr.

Wenn Sie nicht regelmäßig durch bestimmte Länder fahren, empfiehlt es sich unbedingt, dass Sie sich vorher über die im betreffenden Land oder den betreffenden Ländern geltenden Verbotsregelungen informieren, damit Sie keine Schwierigkeiten bekommen.

helpster.de Autor:in
Anna Adamsberg
Anna Adamsberg Als Lokaljournalistin mit einem tiefen Interesse an Büchern und Literaturwissenschaft widmet sich Anna gerne Themen rund um Schule, Kultur sowie Hobby & Freizeit
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