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Fahrtgeld - so bekommen Sie Unterstützung

Fahrtkosten werden vom Arbeitgeber erstattet.
Fahrtkosten werden vom Arbeitgeber erstattet.
Fahrtgeld wird von manchen Arbeitgebern zur Entlastung der Mitarbeiter gezahlt. So kann die finanzielle Unterstützung aussehen.

Erstattung  von Fahrtgeld

Mit "Fahrtgeld" ist die Erstattung, die Sie für Ihre Fahrtunkosten zur Arbeitsstelle bekommen können, gemeint.

  • Fahrtgeld wird in der Regel nur an Auszubildende oder Praktikanten oder andere gering Verdiener gezahlt.
  • Manche Arbeitgeber bieten jedoch als Anreiz oder zu Motivationszwecken auch Zuschüsse zu den Fahrtkosten des Arbeitnehmers an. Die Höhe dieses Zuschusses kann 100 % aber auch nur 20 % betragen, das hängt ganz von Ihrem Arbeitgeber ab.
  • Andere Arbeitgeber bezuschussen die Fahrtkosten ihrer Mitarbeiter auch mit Tankgutscheinen oder ähnlichem. Auch Firmenwägen sind vor allem bei Außendienstmitarbeitern absolut üblich.
  • Wenn Sie einen Fahrtgeldzuschuss von Ihrem Arbeitgeber wünschen, dann sprechen Sie ihn doch einfach mal an. Überlegen Sie sich vorab ein paar gute Argumente. Am besten sind derartige Verhandlungen natürlich, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, den Job zu wechseln oder vor Vertragsabschluss die Konditionen aushandeln.

Fahrtkostenerstattung für berufliche Termine

  • Fahrtkosten bekommen Sie hingegen rechtlich wirksam immer erstattet, wenn Sie für ein Bewerbungsgespräch eine Fahrt auf sich nehmen müssen. Erstattet werden Ihnen die Unkosten für öffentlich Verkehrsmittel, sofern Sie einen Nachweis, zum Beispiel ein Bahnticket, erbringen können. Benzin- und Verschleißkosten Ihres Autos können Sie sich bei Dienstreisen oder Fahrten zum Vorstellungsgespräch ebenfalls erstatten lassen.
  • Dafür ist pauschal ein üblicher Satz von 30 Cent pro Kilometer angesetzt. Wenn Sie hin- und zurückfahren mussten, multiplizieren Sie zum Berechnen der Fahrtkosten die einfache Wegestrecke von Ihrer Wohnung zu Ihrem Arbeitsplatz mal 2. Diesen Betrag multiplizieren Sie wiederum mit 0,3. Sie erhalten dann den Betrag in Euro, den Sie erstattet bekommen.
  • Die meisten Arbeitgeber haben für die Fahrtkostenabrechnung spezielle Formulare, die Sie ausfüllen und einreichen können. Übrigens können Sie das auch noch rückwirkend machen, die Ansprüche verfallen nicht.
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