Was Sie benötigen
- Fahrtkostennachweise
- Antrag auf Erstattung
Fahrtkostenerstattung richtig beantragen
- Die Berufsausbildung gilt nicht in allen Fällen als Schulung und der Ausbildungsbetrieb ist nicht verpflichtet, eine Fahrtkostenerstattung zur Berufsschule bzw. Schulung zu übernehmen. Eine Ausschlussklausel kann er im Lehrvertrag einfügen. Fast immer übernimmt er jedoch die Erstattung im entstandenen Umfang.
- Notieren Sie Autokilometer oder Ticketkosten für öffentliche Verkehrsmittel genau. Fragen Sie im Ausbildungsbetrieb nach einem Vordruck zur Fahrtkostenerstattung "Schulung". Tragen Sie dort die Ausgaben genau ein.
- Bleiben die Fahrtkosten für die Dauer der Ausbildung etwa gleich, beantragen Sie die Erstattung jeweils zum Monatsende. Gerechnet werden immer die Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte.
Verrechnung bei Schulung
- Schickt Ihr Arbeitgeber Sie zur beruflichen Fortbildung oder Umschulung, übernimmt er die Fahrtkostenerstattung zur Schulung. Lassen Sie sich die Teilnahme am Lehrgang täglich oder bei Ende der Maßnahme vom Dozenten oder der Schulungsstätte bescheinigen. So vermeiden Sie spätere Reklamationen durch den Arbeitgeber.
- Bestimmte Schulungsarten erstattet der Arbeitgeber nicht. Hierfür können Sie die Fahrtkostenerstattung zur Schulung bei der jährlichen Steuererklärung beantragen. Es gelten die tatsächlich zurückgelegten Kilometer zwischen Wohnort und Schulungsstätte.
- Häufig ist die Kostenübernahme für betriebliche Fortbildungmaßnahmen im Arbeitsvertrag geregelt. Darin behalten sich Arbeitgeber oftmals das Recht vor, Schulungskosten zurückzufordern, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb verlässt. Der Arbeitgeberanspruch auf Rückzahlung von Schulungskosten ist bedingt zulässig und wirksam, muss aber in jedem Einzelfall individuell geprüft werden. Sind Sie arbeitslos, erhalten Sie die Fahrtkostenerstattung für Schulungen vom zuständigen Arbeits- oder Sozialamt. Fragen Sie vor Beginn einer Bildungsmaßnahme, ob hierfür eine Erstattung vorgesehen ist.
- Grundsätzlich ist kein Arbeitgeber gesetzlich zur Fahrtkostenerstattung verpflichtet! In der Regel übernimmt er aber die tatsächlich anfallenden Kosten.
- Er kann dann die Fahrtkostenerstattung demnach verweigern, wenn es sich um ein Seminar aus Eigeninitiative und keine Weiterbildung auf Arbeitgeberwunsch handelt, wenn der Ausschluss vertraglich festgehalten wurde. Aber auch für Praktika, deren Fahrtkostenerstattung ein Amt übernimmt (Bildungsgutschein) oder, wenn es sich um betriebliche Schulungen handelt bei denen Pauschalkosten abgegolten werden.
Bewahren Sie alle Nachweise Ihrer Ausgaben auch nach der Fortbildung auf. So vermeiden Sie, dass Ihnen nachträglich die Fahrtkostenerstattung zur Schulung versagt wird.
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