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Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz - so melden Sie sich richtig an

So melden Sie einen Zweitwohnsitz an!
So melden Sie einen Zweitwohnsitz an!
Es kann viele Gründe für eine doppelte Haushaltsführung geben. Ein Student, der einige Tage in der Woche bei seinen Eltern wohnt, den Rest der Zeit aber am Studienort verbringt, meldet nicht selten einen Erst- und Zweitwohnsitz an. Ein weiteres Beispiel ist der Jobwechsel in eine andere Stadt: In der einen Stadt leben Freunde und Familie, in der anderen Stadt wartet die Arbeit. Um keine Wohnung aufgeben zu müssen, besteht die Möglichkeit eine der beiden Städte als Zweitwohnsitz anzumelden. Doch auch dabei gibt es einige Regeln!

Was Sie benötigen:

  • Wohnungen in zwei unterschiedlichen Gemeinden

So melden Sie Ihren Erst- und Zweitwohnsitz richtig an

  1. Wenn Sie sich entschieden haben, einen Zweitwohnsitz anzumelden, müssen Sie wissen, dass Sie nicht frei entscheiden können, welches Ihr Hauptwohnsitz ist. Hier gilt: Der Erstwohnsitz muss dort sein, wo Ihr Lebensmittelpunkt ist! Das bedeutet, wenn Sie fünf Tage pro Woche z.B. in Berlin arbeiten und an den Wochenenden in Ihre Heimat, z.B. Hamburg, fahren, dann müssen Sie Berlin als Ihren Hauptwohnsitz angeben.
  2. Sobald Sie zwei Wohnsitze angemeldet haben, müssen Sie "Zweitwohnsitzsteuer" zahlen! Diese Steuer ist eine sogenannte Aufwandssteuer - Es sollen diejenigen zahlen, die sich eine zweite Wohnung leisten können. Wenn Sie als Pendler die Notwendigkeit der zweiten Wohnung aber begründen können, dann ist es kein Problem diese Zweitwohnsitzsteuer von der Einkommenssteuer abzusetzen. Der Steuersatz wird von der jeweiligen Gemeinde bestimmt.
  3. Als Student kann man sich in einigen Städten von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen. Dann muss man nicht zahlen, wenn man kein eigenes Einkommen hat. 
  4. Um sich in der neuen Stadt anzumelden, gehen Sie mit Ihrem Personalausweis zum Einwohnermeldeamt. Geben Sie an, wo Sie Ihren Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz haben möchten. Gegebenenfalls wird nun Ihre Adresse im Personalausweis geändert.
  5. Wenn Sie Ihren Erst- und Zweitwohnsitz angemeldet haben, sollten Sie daran denken, dass Sie für beide Wohnungen GEZ-Gebühren zahlen müssen. Natürlich nur, wenn Sie Fernseher, Radio, etc nutzen. 
  6. Falls notwenig, sollten Sie einigen Behörden (Bank, Versicherung, usw.) Ihre neue zusätzliche Adresse mitteilen.
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