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Anmeldung Zweitwohnsitz - wie geht das?

Der Zweitwohnsitz sollte bei den Behörden angemeldet sein.
Der Zweitwohnsitz sollte bei den Behörden angemeldet sein.
Tritt man ein Studium oder eine neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt an, so muss man sich dort auch um einen neuen Wohnsitz kümmern. Doch besonders wenn der Ehepartner oder die Familie nicht ebenfalls wegziehen, bleibt der Erstwohnsitz oft bestehen und die neue Unterkunft dient lediglich als Zweitwohnsitz – der dennoch bei der zuständigen Behörde angemeldet werden muss.

Was Sie benötigen:

  • Meldeschein
  • Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Anmeldebestätigung des Hauptwohnsitzes
  1. Die Pflicht zur Anmeldung eines Zweitwohnsitzes besteht nur, wenn ein längerer Aufenthalt beabsichtigt wird. Je nach Bundesland gilt die Anmeldepflicht ab einer Mindestaufenthaltsdauer von zwei bzw. sechs Monaten.
  2. Zunächst sollten Sie sich überlegen, ob es sich bei dem neuen Wohnsitz tatsächlich um einen Zweitwohnsitz und nicht um Ihren neuen Erstwohnsitz handelt. Als Erst- bzw. Hauptwohnsitz gilt immer jener Wohnsitz, den Sie vorwiegend nutzen bzw. als Ihren Lebensmittelpunkt ansehen, zum Beispiel wenn dort Ihr Ehepartner oder Ihre Familie lebt. Ob und in welcher Höhe eine Zweitwohnsitzsteuer gezahlt werden muss, variiert von Bundesland zu Bundesland. Näheres erfragen Sie am besten beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  3. Die Anmeldung des Zweitwohnsitzes erfolgt dann ebenfalls beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt und muss von Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche nach Bezug des Zweitwohnsitzes vollzogen werden. Den auszufüllenden Meldeschein sowie das „Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen“ erhalten Sie kostenlos vor Ort. Beide Formulare können Sie aber oft auch auf der Seite des Bürgeramtes als PDF herunterladen oder gegen ein Entgelt im Zeitschriftenhandel erwerben. Für den Fall, dass mehrere Personen einer Familie denselben Zweitwohnsitz beziehen, müssen Sie für bis zu 4 Personen nur einen einzigen Meldeschein ausfüllen, für zusätzliche Personen ist ein weiterer Meldeschein erforderlich.
  4. Zwecks Anmeldung müssen Sie zuvor keinen Termin vereinbaren, da üblicherweise Wartenummern vergeben werden. Sofern Sie nicht aus zeitlichen Gründen  auf die Sprechstunde am Nachmittag angewiesen sind, nutzen Sie am besten die Vormittagssprechstunden und seien Sie mehr als pünktlich vor Ort: Auf diese Weise sparen Sie sich längere Wartezeiten. In der Regel können Sie die Anmeldeunterlagen auch per Post oder Fax schicken, doch empfiehlt sich in jedem Fall immer ein persönliches Vorsprechen, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden und aufkommende Unklarheiten und Fragen sofort klären zu können.
  5. Neben den ausgefüllten Formularen benötigen Sie noch folgende Unterlagen: Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Anmeldebestätigung des Hauptwohnsitzes.
  6. Der zuständige Sachbearbeiter händigt Ihnen nach vollzogener Anmeldung eine Anmeldebestätigung aus, die Sie in der Regel innerhalb der nächsten zwei Wochen nach dem Einzug an den Vermieter abzugeben haben.
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