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Zweiter Wohnsitz in Deutschland – Wissenswertes für Auswanderer

Ein zweiter Wohnsitz unterliegt in Deutschland auch der Meldepflicht.
Ein zweiter Wohnsitz unterliegt in Deutschland auch der Meldepflicht.
Viele Auswanderer denken, sie könnten den Nebenwohnsitz in Deutschland behalten. So reißen nicht alle Wurzeln zum Herkunftsland ab und sie zahlen Steuern, in dem Land, in dem sie ihren Erstwohnsitz haben. Was ein zweiter Wohnsitz bewirkt und wann Sie diesen überhaupt anmelden können, erfahren Sie hier.

Auswanderer wollen oft nicht jede Verbindung zu Deutschland abbrechen, sondern sich stattdessen die Option offenhalten, wieder zurückzukehren, wenn es ihnen nicht gelingt, in dem anderen Land Fuß zu fassen. Sie sollten jedoch wissen, dass es nicht so einfach ist, den Nebenwohnsitz in Deutschland angemeldet zu lassen. Ein zweiter Wohnsitz in Deutschland bedingt einen ersten Wohnsitz in Deutschland. Das wollen viele nicht, da sie so auch in Deutschland Steuern zahlen müssten.

Ein zweiter Wohnsitz in Deutschland und die Anmeldevoraussetzungen

  • Ein zweiter Wohnsitz in Deutschland klingt erst einmal verlockend. Sie müssen keine Steuern zahlen, weil Sie dies immer nur dort tun müssen, wo Ihr Erstwohnsitz angemeldet ist, können aber dennoch jederzeit zurückkehren, da Sie den Nebenwohnsitz angemeldet haben. Das klingt zwar gut, ist aber rechtlich nicht möglich. Beachten Sie, in Deutschland gilt die Meldepflicht.
  • Wandern Sie ins Ausland aus, so müssen Sie Ihren Erstwohnsitz abmelden und sich in dem Land anmelden, in das Sie auswandern. Dies gilt nur, wenn in diesem Land eine Meldepflicht besteht. Wollen Sie hier keine Steuern zahlen und halten sich überwiegend im Ausland auf, so müssen Sie Ihren Erstwohnsitz abmelden.
  • Ein zweiter Wohnsitz in Deutschland ist nur dann möglich, wenn Sie einen ersten Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben.
  • Der Nebenwohnsitz muss in Deutschland immer an- und abgemeldet werden. Dies ergibt sich wiederum aus der Meldepflicht.
  • Sie sollten wissen, dass es nicht möglich ist, einen Hauptwohnsitz außerhalb von Deutschland und einen Nebenwohnsitz in Deutschland zu führen.

So melden Sie den zweiten Wohnsitz an

  • Wer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland angemeldet hat, kann daneben einen Nebenwohnsitz anmelden.
  • Wenden Sie sich hierzu an das Bezirksamt.
  • Ein zweiter Wohnsitz muss beim Bezirksamt angemeldet werden.
  • Beachten Sie, dass Sie hierzu keine Belege benötigen. Sie müssen keinen Mietvertrag vorlegen und Sie müssen auch nicht das Datum beweisen, ab wann Sie den zweiten Wohnsitz führen.
  • Sie müssen sich nach einem Umzug innerhalb von einer Woche ummelden. Ein zweiter Wohnsitz muss ebenfalls angemeldet sein. Melden Sie sich erst später an oder um, so kann es zu einem Bußgeld kommen. Die Höhe des Bußgeldes legt dann der Sachbearbeiter fest. Sie richtet sich danach, wie lange Sie es versäumt haben, sich umzumelden.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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