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Einschreiben mit Rückschein: Annahme verweigert - was nun?

So erreicht Ihre Sendung garantiert den Empfänger.
So erreicht Ihre Sendung garantiert den Empfänger.
Manchmal ist es notwendig, gewisse Schriftstücke per Einschreiben mit Rückschein an den Empfänger zu senden. Aber was können Sie tun, wenn dieser die Annahme verweigert?

Manchmal verweigert der Empfänger die Annahme eines Einschreibens mit Rückschein

  • Manche Briefe benötigen die Annahmebestätigung des jeweiligen Empfängers, sonst kann der Absender die Benachrichtigung - beispielsweise innerhalb einer gesetzlichen oder vertraglichen Frist - schwer nachweisen. Ein Beispiel dafür ist das Kündigungsschreiben an einen Vertragspartner. Hier stehen Sie als Absender in der Beweispflicht.
  • Nun könnte es aber passieren, dass der Empfänger die Annahme Ihrer Briefsendung verweigert. Dann ist erst einmal guter Rat sehr teuer. Denn Schriftstücke wie eine Kündigung eines Vertrages bedürfen einer sogenannten empfangsbedürftigen Willenserklärung. Rechtliche Wirkung erzielen Sie nur, wenn der Empfänger nachweislich den Brief erhalten hat. Der Jurist formuliert, dass das Schriftstück in den Machtbereich eines jeweiligen Empfängers gelangen muss. Dieser muss davon in Kenntnis gesetzt werden. 

Was Sie bei einer verweigerten Annahme unternehmen können

  • Die Postzustellung Ihres Briefes ist normalerweise durch den Einwurf in den Briefkasten Ihres Adressaten erledigt. Nun haben Sie das Problem, die Zustellung auch beweisen zu können. Wenn der Empfänger den Empfang bestreitet oder gar die Annahme verweigert, dann haben Sie keinen Beweis.
  • Die sicherste und einfachste Zustellung Ihres Briefes erreichen Sie durch das persönliche Überbringen an die jeweilige Person. Dann kann diese den Empfang mit Orts-, Datumsangabe und Unterschrift bestätigen. 
  • Sie können die Übergabe Ihres Briefes aber auch durch die Anwesenheit eines Zeugen vornehmen. Dieser kann dann später die Zustellung bezeugen.
  • Falls Ihr Adressat eine E-Mail-Adresse hat, dann können Sie ihm den Brief auch per E-Mail zustellen. Bei einer Vertragskündigung sollten Sie sich aber vorher informieren, ob Ihr Vertragspartner in den Geschäftsbedingungen keine anderen Angaben gemacht hat. 
  • Der Einschreibebrief mit Rückschein ist in der Regel wenig empfehlenswert, da der Empfänger die Annahme verweigern kann. Als Alternative zum Einschreiben mit Rückschein eignet sich das einfache Einschreiben. Hier dokumentiert der Postbote den Einwurf in den Briefkasten. Für Ihren Brief erhalten Sie eine Identifikationsnummer, die Sie dann einfach online nachverfolgen können.
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