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Einschreiben an Postfach - was Sie beachten sollten

Einschreiben an Postfach - was Sie beachten sollten2:15
Video von Bi Ko2:15

Einschreiben sind eine besonders sichere Variante, Briefe mit der Deutschen Post zu versenden. Auch eine Zustellung ans Postfach ist prinzipiell möglich.

Per Einschreiben lassen sich Postkarten und Briefe versenden. Über die Sendungsverfolgung können Sie den Status Ihres Einschreibens jederzeit online überprüfen.

Einschreiben: auch ans Postfach möglich

  • Wenn Sie ein Einschreiben verschicken (ob an eine normale oder eine Postfachadresse), können Sie sicher sein, dass die Sendung Ihren Empfänger wirklich erreicht. Sie erhalten eine Bestätigung über den Empfang der Sendung via Sendungsverfolgung oder Rückschein.
  • Ein Einschreiben wird je nach Kundenwunsch nur an den Adressaten persönlich bzw. den Ehepartner ausgeliefert oder auch an eine durch diesen bevollmächtigte Person.
  • Wenn Sie Ihren Einschreibebrief in der Postfiliale abgeben, erhalten Sie einen Einlieferungsbeleg, auf dem unter anderem das Einlieferungsdatum vermerkt ist und der Ihnen als Nachweis dient.
  • Der Brief selbst wird durch einen Aufkleber gekennzeichnet und so zur Nachverfolgung identifizierbar gemacht.
  • Manche Briefzusteller nehmen auch Sendungen an, dann können Sie Ihr Einschreiben natürlich auch direkt beim Zusteller aufgeben.
  • Alle Einschreibearten lassen sich auch an Postfächer versenden. Wenn nötig wird im Postfach des Empfängers eine Nachricht hinterlegt und das entsprechende Einschreiben persönlich am Schalter übergeben.

Varianten des Einschreibebriefes

  • Der sogenannte "Rückschein" stellt eine Zusatzleistung dar. So werden Sie auf postalischem Weg über die erfolgte Übergabe informiert. Auf dem Rückschein ist die Originalunterschrift des Empfängers enthalten.
  • Das sogenannte „Einschreiben eigenhändig“ wird persönlich übergeben. Die Sendung ist im Onlinestatus nachzuvollziehen, es wird jedoch kein Rückschein versendet.
  • Das „Einwurfeinschreiben“ wird nicht persönlich übergeben, Sie können jedoch nachvollziehen, wann der Beamte den Brief in den Briefkasten bzw. das Postfach des Adressaten wirft.

Geht ein Einschreiben verloren, haftet die Deutsche Post mit maximal 25 Euro für den Verlust.