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Post-Annahme verweigern - Tipps

Unerwünschte Post? Verweigern Sie die Annahme.
Unerwünschte Post? Verweigern Sie die Annahme.
Sie haben es in der Hand, ob Sie eine Sendung der Post annehmen oder nicht. Verweigern Sie die Annahme bei unerwünschten Briefen und Paketen.

Informatives zur Annahmeverweigerung

Jeden Tag stellt die Post mehrere Millionen Briefe und Pakete innerhalb von Deutschland zu. Darunter sind immer wieder Sendungen, die Sie eigentlich nicht bekommen möchten. Das betrifft häufig anhaltende Werbesendungen. Unerwünschte Briefe des Ihnen nachlaufenden Expartners sind ein weiteres Beispiel.

Sie haben die Möglichkeit, eine an Sie adressierte Sendung abzulehnen. Die Annahmeverweigerung klappt sowohl bei Briefen als auch bei Werbung und Paketen.

Handelt es sich bei den Briefen um Post von wichtigen Stellen, wie zum Beispiel Anwälten und Behörden? Dann sollten Sie die Annahme auf keinen Fall verweigern. Hier handelt es sich meist um wichtige Dokumente.

Kosten fallen bei unerwünschten Briefen, auch Werbebriefen, weder für Sie noch den Adressaten an. Eine Ausnahme stellt ein Paket dar, das Sie explizit bestellt haben. Sie möchten dieses doch nicht haben, und schicken es ungeöffnet zurück? Dann kann der Versender von Ihnen eine Entschädigung für das Rücksendeentgelt verlangen.

In diesem Fall ist es besser, die bestellte Ware zu öffnen. Die meisten Versandunternehmen von Mode, Büchern und Co bieten den kostenlosen Rückversand bei Nichtgefallen der Ware an. Kleben Sie den in der Regel beiliegenden Rückschein auf das Paket. Geben Sie es in der Postfiliale ab, die Ihnen den Rückversand schriftlich quittiert.

So verweigern Sie die Annahme 

Zum Verweigern der Annahme stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Bei allen Optionen gilt: Briefe, die Sie nicht entgegennehmen möchten, müssen Sie auf jeden Fall geschlossen an den Absender zurückschicken.

Der Paketmann bringt Ihnen ein Päckchen oder Sie erwischen den Briefträger noch rechtzeitig vor dem Zustellen vor Ihrer Haustür? Nehmen Sie die Sendung gar nicht erst an. Sagen Sie dem Paket- oder Postmitarbeiter, dass Sie die Annahme verweigern. Er vermerkt dies direkt auf dem Schriftstück oder Paket, welches zurück an den Absender geschickt wird.

So gehen Sie bei bereits erfolgter Zustellung vor

Ein unerwünschter Brief ist bereits im Briefkasten gelandet? Damit gilt er offiziell als dem Empfänger zugestellt. Es besteht trotzdem die Möglichkeit des Verweigerns der Zustellung. In diesem Fall muss der Brief noch komplett geschlossen sein, denn geöffnete Briefe gelten als angenommen.

Streichen Sie die Empfängeradresse durch. Schreiben Sie "Annahme verweigert" oder "zurück an den Absender" auf den Umschlag. Werfen Sie ihn in den nächsten gelben Briefkasten. Der Brief wird wieder zurück zum Absender geschickt und Sie haben die Annahme erfolgreich verweigert. 

Ihr nicht angenommener Brief hat keine Absenderadresse? Werfen Sie ihn trotzdem mit dem Hinweis "Annahme verweigert" in den Postkasten. Entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Post zur Öffnung berechtigt, um Hinweise auf den Absender zu ermitteln. Kann das Briefermittlungscenter in Marburg/Lahn den Absender nicht ausfindig machen, vernichtet es den Brief.

Ihre Nachbarn wollten freundlich sein und haben ein unerwünschtes Paket angenommen? Dies gilt als sogenannte Ersatzzustellung. In der Regel ist eine nachträgliche Verweigerung (seit Mitte 2012) nicht mehr möglich. 

Bringen Sie das Paket in Ihre Postfiliale. Sie haben die Möglichkeit, auf Kulanz zu hoffen und es doch nachträglich verweigern zu können. Andernfalls füllen Sie bei Bestellungen den zumeist kostenfreien Rücksendeschein aus.

Bei einem privaten Päckchen bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als dieses mit eigenen Portokosten zurückzuschicken. Dies erfolgt über den normalen Postweg mit neuer Adressanschrift des Absenders.

Das sollten Sie beim Verweigern der Post beachten

  • Briefe und Pakete nicht annehmen, der Postmitarbeiter nimmt sie gekennzeichnet als "verweigert"  wieder mit.
  • Bestellte Päckchen besser öffnen und mit meist kostenfreiem Rückschein zurückschicken.
  • Bereits zugestellte Briefe mit dem Vermerk "Annahme verweigert" oder "Zurück an Absender" kostenlos in den Postkasten werfen.
  • Auch Zusendungen ohne Absendeadresse als verweigert zurückschicken.
  • Bei Ersatzzustellungen den Rückschein verwenden oder auf eigene Kosten zurückschicken.
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