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Einen Organspendeausweis in Österreich beantragen - so geht's

Ohne Widerspruch sind Sie potenzieller Organspender
Ohne Widerspruch sind Sie potenzieller Organspender © Martin Büdenbender / Pixelio
Für Organspenden gelten weltweit sehr unterschiedliche Regelungen. In Österreich gilt die sog. Widerspruchsregelung. Das bedeutet, wenn Sie zu Lebzeiten einer Organspende nicht ausdrücklich widersprochen haben, wird davon ausgegangen, dass dem Körper Organe zur Transplantation entnommen werden dürfen. Die Regelung gilt auch für Urlauber, die sich in Österreich aufhalten. Es ist also ratsam, einen Organspendeausweis bei sich zu führen, aus dem Ihr Wille klar hervorgeht.

Regelung für Organspenden in Österreich

  • Genau genommen benötigen Sie in Österreich keinen Organspendeausweis, wenn Sie bereit sind, im Fall Ihres Ablebens, Ihren Körper für Organ- und Gewebespenden zur Verfügung zu stellen. Nur, wenn Sie eine Organspende ablehnen, muss dieser Widerspruch von Ihnen zu Lebzeiten erklärt worden sein.
  • Um diese individuelle Willensbekundung vollumfänglich respektieren zu können, wurde in Österreich ein Widerspruchsregister eingeführt. Bevor einem potenziellen Spender Gewebe oder Organe zur Transplantation entnommen werden, wird in jedem Fall im Widerspruchsregister nachgefragt, ob ein Widerspruch vorliegt, falls keine Erklärung des potenziellen Spenders vorliegt. Das Widerspruchsregister steht für diese Nachfragen jeden Tag rund um die Uhr zur Verfügung.
  • Die Organspenderegelung hat Hoheitscharakter. Das bedeutet, dass sie auch bei Ausländern Anwendung findet, die sich zum Zeitpunkt ihres Ablebens auf österreichischem Territorium befinden. Wenn Sie also als Tourist nach Österreich fahren und nicht bereit sind, im Falle Ihres Todes für eine Organ- oder Gewebeentnahme zur Verfügung zu stehen, sollten Sie eine formlose schriftliche Erklärung bei Ihren Ausweispapieren haben, damit Ihr Wille respektiert werden kann. Sie können natürlich auch einen deutschen Organspendeausweis mit sich führen - in diesem können Sie dokumentieren, dass Sie einer Entnahme von Organen und Gewebe widersprechen. 
  • Zudem wird bei Ausländern, wenn keine Willenserklärung vorliegt, der Kontakt mit den Angehörigen gesucht. Wenn von den Angehörigen bezeugt wird, dass eine Organspende vom Verstorbenen nicht gewünscht wurde, wird dieser Wille respektiert. 

 Eintragung ins Widerspruchsregister für Organspenden

  • Das Widerspruchsregister wurde für die österreichische Bevölkerung eingerichtet, um die Willensbekundungen in diesem sensiblen Bereich optimal respektieren zu können. Das Mindestalter für eine Eintragung in das Register beträgt 16 Jahre. Sie können sich natürlich auch jederzeit wieder austragen lassen. Die Widerspruchsformulare für Erwachsene und Kinder können Sie im Internet downloaden.
  • Das unterschriebene Widerspruchsformular übersenden Sie bitte an die folgende Adresse: GÖG/ÖBIG  z. Hd. Susanne Likarz, Stubenring 6, A-1010 Wien oder nehmen Sie telefonisch Kontakt auf:  Susanne Likarz, Tel.: 01/515 61, E-Mail: wr(at)goeg.at
  • Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Widerspruchsregisters nur zu den üblichen Bürozeiten erreichbar sind. Außerdem ist das Büro zwischen dem 23.12. und 7.1. geschlossen.
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