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Heiratsvisum beantragen - so geht's

Das Heiratsvisum muss zumeist vor der Einreise beantragt werden.
Das Heiratsvisum muss zumeist vor der Einreise beantragt werden. © Rike / Pixelio
Wenn Sie als Ausländer in Deutschland einen deutschen Staatsangehörigen heiraten möchten, müssen Sie vor der Einreise gegebenenfalls ein Heiratsvisum beantragen. Informieren Sie sich hier über die Visumspflicht und das Verfahren.

Was Sie benötigen:

  • Nationalpass
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises Ihres deutschen Verlobten
  • Passbilder
  • Eheanmeldungsbestätigung des Standesamtes

Keine Visumspflicht für Angehörige bestimmter Staaten

  • Wenn Sie Staatsangehöriger eines der folgenden Staaten sind, brauchen Sie kein Heiratsvisum, sondern können nach der Einreise und der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt direkt die Eheschließung beim Standesamt beantragen: Island, Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Niederlande, Luxemburg, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Griechenland, Irland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Portugal, Spanien, Zypern, Malta.
  • Wenn Sie aus den USA, Kanada, Brasilien, Australien, Neuseeland, El Salvador, Japan, Israel oder Südkorea stammen, brauchen Sie zwar ein Heiratsvisum, aber dürfen es auch nach der Einreise noch beantragen.
  • Als Angehöriger aller übrigen Staaten müssen Sie das Visum vor Ihrer Einreise nach Deutschland einholen.


Heiratsvisum beantragen

  • Zuerst müssen Sie und Ihr deutscher Verlobter beim Standesamt die Eheschließung beantragen. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, zum Beispiel Ehefähigkeitszeugnis und eventuell Scheidungsurteil einer früheren Ehe in Übersetzung, sagt Ihnen der Standesbeamte.
  • Sobald alle Unterlagen vollständig sind und das Standesamt Ihnen den Eheschließungstermin bestätigt, können Sie in Ihrem Heimatland bei der dortigen deutschen Botschaft den Visumsantrag stellen.
  • Dafür müssen Sie Passbilder, Ihren Pass, eine Kopie des Passes oder Personalausweises Ihres deutschen Verlobten (bei Ausländern zusätzlich den Aufenthaltstitel) und die schriftliche Bestätigung des Standesamtes vorlegen. Weiterhin müssen Sie in einem Deutschtest grundlegende Sprachkenntnisse nachweisen.
  • Ihr Visumsantrag wird sodann an die in Deutschland zuständige Ausländerbehörde übermittelt, die Ihren dort lebenden Verlobten zu einem persönlichen Gespräch einlädt und zur Vorlage weiterer Nachweise, zum Beispiel einer Ledigkeitsbescheinigung oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils, auffordert.

Wenn alle Unterlagen vollständig sind und die Ausländerbehörde keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit Ihrer Absicht hat, erteilt sie ihre Zustimmung und leitet den Antrag zurück an die deutsche Botschaft, die Ihnen das Heiratsvisum ausstellt.

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