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T1-Dokument als Privatperson beantragen

Bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland sollten Sie, auch als Privatperson, das T1-Dokument nicht vergessen.
Bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland sollten Sie, auch als Privatperson, das T1-Dokument nicht vergessen.
Als „T1“ oder auch „T1-Dokument“ bezeichnet man ein Zolldokument. Das T1-Dokument benötigt man, um Ware (Zollgut) von einer Zollstelle zu einer anderen zu transportieren.

Wozu Sie das T1-Dokument genau benötigen

Ein Beispiel: Sie haben bisher im schönen Österreich gewohnt, wollen aber nun ein tolles Job-Angebot in Deutschland wahrnehmen. Die Strecke ist zum Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort viel zu lang. Daher müssen Sie Ihren Wohnort nach Deutschland verlegen und Ihre Wohnung in Österreich auflösen. Da Sie sich nicht von Ihrem kompletten Mobiliar trennen wollen, sondern Teile davon zur Einrichtung Ihrer neuen Wohnung in Deutschland verwenden möchten, werden Ihre Möbel zu Zollgut, das Sie von einer Zollstelle (Österreich) zu einer anderen Zollstelle (Deutschland) transportieren müssen.

  • Beauftragen Sie für den Umzug nun einen Spediteur, haben Sie mit der Beantragung des T1-Dokumentes gar nichts zu tun. Das erledigt der Spediteur für Sie.
  • Wollen Sie den Umzug aber in Eigenregie durchführen, dann müssen Sie für die Waren (Möbel, Küchenausstattung, Wohnaccessoires etc.) ein T1-Dokument beantragen.

Wo Sie als Privatperson das Zolldokument beantragen

  • Als Privatperson können Sie das T1-Dokument bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer Niederlassung persönlich abholen.
  • Die IHK Aachen bietet aber auch online die Möglichkeit, dieses Formular gegen eine kleine Gebühr zu bestellen.

Sie müssen das T1-Dokument nun sorgfältig ausfüllen und als Frachtdokument beim Transport Ihrer Ware, möglichst griffbereit, mit sich führen, um es bei einer Kontrolle zeigen zu können.

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