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Einen Ferienjob kündigen - das sollten Sie beachten

Kündigen Sie den Ferienjob fristgemäß.
Kündigen Sie den Ferienjob fristgemäß.
Sie sollten wissen, dass Sie auch bei einem Ferienjob eine Kündigungsfrist einhalten müssen. Beachten Sie hierzu einige Hinweise und kündigen Sie fristgemäß.

Was Sie benötigen:

  • Arbeitsvertrag
  • Gesetzbuch

So kündigen Sie einen Ferienjob

  1. Sie müssen immer zuerst Ihren Arbeitsvertrag auf die Kündigungsfrist hin prüfen. Beachten Sie stets, dass für beide Vertragsparteien eine Kündigungsfrist gilt. Auch bei einem Ferienjob ist diese Kündigungsfrist einzuhalten. Viele Arbeitgeber verweisen in dem Arbeitsvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist. Ist dies bei Ihnen der Fall, richtet sich die Kündigungsfrist danach, wie lange Sie schon für den Arbeitgeber tätig waren.  
  2. Nun schreiben Sie ein Kündigungsschreiben. Kündigen Sie zu dem nächsten Termin, der laut Kündigungsfrist möglich ist. Schreiben Sie, dass Sie ersatzweise zum nächstmöglichen Termin kündigen. So gehen Sie sicher, dass Ihre Kündigung zum nächstmöglichen Termin in Wirkung tritt, auch wenn Sie sich bei der Bestimmung des Termins geirrt haben.
  3. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber bei einem persönlichen Meeting über Ihr Kündigungsvorhaben und überreichen Sie ihm Ihr Kündigungsschreiben. Sie können ihn nun fragen, ob er Sie eventuell früher aus dem Vertrag entlässt. Dies ist oft unproblematisch, wenn Sie einen Ferienjob kündigen, da schnell ein Nachfolger gefunden werden kann. Dies liegt allerdings völlig in der Kulanz Ihres Arbeitgebers und er kann auch ohne Weiteres darauf bestehen, dass Sie in der Vertragszeit bis zuletzt für ihn tätig werden. Nur weil Sie einen Ferienjob kündigen, heißt dies nicht, dass andere Regelungen gelten, als es bei einer Nebentätigkeit über die Ferien hinaus der Fall wäre.

Kündigungsfristen bei einem Ferienjob

  • Wer einen Ferienjob ausübt, muss wissen, dass entweder die vertragliche vereinbarte Kündigungsfrist gilt oder die gesetzliche gemäß § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Sie können auch bei einem Ferienjob nicht sofort kündigen, sondern müssen sich an die Kündigungsfrist halten.  
  • Üben Sie den Ferienjob noch keine sechs Monate aus, können Sie zu jedem Tag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Hierzu müssen Sie keinen Kündigungsgrund angeben.

Schauen Sie einfach ins Gesetz und überprüfen Sie, ab wann welche Kündigungsfristen, auch für Ferienjobs, gelten.

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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