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Ein gelber Brief - so gehen Sie damit um

Ihren Briefkasten sollten Sie regelmäßig leeren.
Ihren Briefkasten sollten Sie regelmäßig leeren. © Rainer Sturm / Pixelio
Wenn ein gelber Brief bei Ihnen im Postkasten liegt, dann sollten Sie diesen sofort öffnen und den Inhalt überprüfen - denn ganz sicherlich hat Ihnen niemand Urlaubsgrüße geschickt. Sie haben Post vom Gericht bekommen. Und hier gibt es einiges zu beachten.

Ein gelber Brief ist in einigen Fällen notwendig

  • Bei einem "gelben Brief" handelt es sich um eine förmliche Zustellung mit Postzustellungsurkunde. Die gesetzliche Grundlage dazu finden Sie in §§ 166 ff ZPO.
  • Eine förmliche Zustellung ist erforderlich, um Ihren Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren. Denn Sie können sich ja nur zu Dingen äußern, von denen Sie wissen. Außerdem soll vermieden werden, dass Sie irgendwelche Nachteile erleiden, weil Sie vom Inhalt des gelben Briefes nichts wussten. Deshalb will man sicherstellen, dass der Brief auch tatsächlich bei Ihnen ankommt.
  • Neben Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden sind es vor allem Ladungen zu Terminen bei Gericht, die ein gelber Brief enthält.

Anforderungen an die Zustellung

  • Ein gelber Brief soll Ihnen, einem Familienangehörigen, Mitbewohner oder Angestellten übergeben werden. Wenn Sie die Annahme verweigern, nimmt der Postbote den Brief wieder mit - er gilt aber dennoch als zugestellt.
  • Ersatzweise kann ein gelber Brief auch in den Briefkasten eingeworfen werden. Dann werden Datum und Uhrzeit des Einwurfes auf dem Umschlag vermerkt. Der Brief gilt dann ab diesem Zeitpunkt als zugestellt.
  • Ein gelber Brief kann auch durch nicht beamtete Personen zugestellt werden.
  • Ist die Zustellung fehlerhaft abgelaufen, gilt das Schriftstück als nicht zugestellt - selbst wenn Sie der gelbe Brief am Ende trotzdem noch erreicht hat.

Was Sie beachten müssen

  • Wenn Sie einen gelben Brief bekommen, werden damit Fristen in Gang gesetzt. Bei Mahn- und Vollstreckungsbescheiden beträgt die Frist zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Sie mit einem Einspruch dagegen vorgehen können. Werden Sie zu einem Termin bei Gericht geladen, kann die verbleibende Zeit lediglich eine Woche betragen.
  • Sorgen Sie wegen der teilweise kurzen Fristen dafür, dass ihr Briefkasten regelmäßig geleert wird, wenn Sie selbst nicht anwesend sind. Zumindest dann, wenn Sie sich gerade in einem Rechtsstreit befinden oder ein solcher zu befürchten ist. Denn ob Sie den Inhalt des Briefes tatsächlich lesen, ist irrelevant. Es spielt einzig und allein eine Rolle, ob Sie ihn hätten lesen können. Und davon geht man erst einmal aus, wenn die Zustellung ordnungsgemäß war.
  • Überprüfen Sie bei einem Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Das Gericht hat die Richtigkeit der Forderung nämlich überhaupt nicht geprüft. Es stellt auf Antrag des Gläubigers den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid nur zu.
  • Sie sollten auch prüfen, ob auf dem gelben Brief tatsächlich Datum und Uhrzeit des Einwurfes vermerkt sind. Denn nur dann gilt der Brief als ordnungsgemäß zugestellt. Und auch nur dann können Sie belegen, ob ein Einspruch noch fristgerecht beim Gericht eingegangen ist. Bewahren Sie den gelben Umschlag deshalb immer zusammen mit seinem Inhalt auf.
  • Entscheidend für Verjährungsfristen ist bei Schulden nicht das Datum der Zustellung, sondern wann der Mahn- oder Vollstreckungsbescheid beantragt wurde. Mit Eingang des Antrags beim Mahngericht wird die Verjährung gehemmt und beginnt damit von vorne.
  • Wenn Sie unverschuldet ein gelber Brief nicht erreicht hat und Sie mit dessen Inhalt nicht einverstanden sind, können Sie dennoch dagegen vorgehen. Wenn Sie "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen, gilt die Rechtsmittelfrist ab dem Tag, an dem Sie Kenntnis von dem gelben Brief erlangt haben. Die Anforderungen an eine Wiedereinsetzung sind aber recht hoch. Ihnen darf dabei kein Verschulden angelastet werden können.
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