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Eigentümergemeinschaft auflösen - so machen Sie es richtig

Sie können eine Eigentümergemeinschaft nicht auflösen!
Sie können eine Eigentümergemeinschaft nicht auflösen!
Sie sind in einer Eigentümergemeinschaft und fragen sich, wie Sie diese auflösen können? Beachten Sie hierbei ein paar rechtliche Hinweise und Einschränkungen.

Was Sie benötigen:

  • Eigentümergemeinschaft
  • Wille zur Auflösung

Das sollten Sie über Eigentümergemeinschaften wissen

  • Eine Eigentümergemeinschaft stellt die Gesamtheit aller Eigentümer eines Wohnungseigentumsobjekts dar. Gesetzlich normiert ist die Eigentümergemeinschaft im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
  • Jeder Eigentümer in der Eigentümergemeinschaft hat ein Sondereigentum, dies ist die Eigentumswohnung.
  • Sie sollten wissen, dass Sie nicht einfach die Eigentümergemeinschaft auflösen können. Dies ist nicht vorgesehen. Ausnahmsweise kann es zu einer Auflösung kommen, falls die Eigentumswohnung oder das gesamte Wohnungseigentumsobjekt zerstört wurde. Dies ist allerdings ausgeschlossen, wenn es eine vereinbarte Verpflichtung gibt, die Eigentumswohnung wieder aufzubauen.
  • Jede Eigentümergemeinschaft veranstaltet regelmäßig Wohnungseigentümerversammlungen. Dies dient der Eigentümergemeinschaft zur Bildung des Willens, Bildung von Beschlussorganen und zur Bildung von Verwaltungen. Sie beschließen, wer die Verwaltung betreiben soll. Es gibt zahlreiche wichtige  Regelungen, bei denen jeder Eigentümer seine Stimme kundgeben muss und Belange beschließen muss. Diese Regelungen werden anschließend notariell beglaubigt und ins Grundbuch geschrieben. So entfalten Sie auch für etwaige Rechtsnachfolger Wirkungen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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