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Teilungserklärung für Eigentumswohnung prüfen lassen - so geht's

Die Teilungserklärung regelt das Sondereigentum.
Die Teilungserklärung regelt das Sondereigentum.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwerben Sie zwei Formen von Eigentum. Auf der einen Seite das Sondereigentum, die Wohnung, und auf der anderen Seite Anteile am Gemeineigentum, beispielsweise Garten und Treppenhaus. Die Details dazu sind in der Teilungserklärung festgehalten.

DieTeilungserklärung definiert die Wohneigentumgsverhältnisse

Die Teilungserklärung regelt das Miteinander der einzelnen Eigentümer über die Hausordnung  hinaus. Während die Hausordnung auch für Mieter gilt, ist die Teilungserklärung die rechtliche Grundlage der Eigentümergemeinschaft und der jeweiligen Eigentumswohnung

  • Lassen Sie die Teilungserklärung vor Unterzeichnen des Kaufvertrages von Ihrem Notar püfen.
  • Die Teilungserklärung regelt auch die Pflichten von Verwalter, eventuell Bauträger und Verwaltungsbeirat gegenüber den Eigentürmern einer Eigentumswohnung.
  • Handelt es sich um einen Neubau, prüfen Sie, dass keine Klauseln enthalten sind, die den Bauträger begünstigen oder aus der Haftung entlassen.
  • Es sollten auch keine Paragrafen enthalten sein, die dem Verwalter Rechte einräumen, die ihm eigentlich nicht zustehen.
  • Achten Sie darauf, dass alle Eigentümer in der Teilungserklärung gleich gestellt sind, und keine Bevorzugung einzelner Parteien erfolgt. 

Eine Eigentumswohnung bedeutet nicht nur Freiraum

  • Bestandteil der Teilungserklärung ist der Zuordnungsplan. Dieser weist aus, wo sich welche Wohneinheit befindet, und welche zusätzlichen Objektbestandteile der entsprechenden Eigentumswohnung noch zugewiesen sind. Dabei kann es sich um individuelle Kellerräume, Garagen, Stellplätze oder Gartenanteile handeln.
  • Ist die Zuordnung nicht ausgewiesen, kann die Teilungserklärung nach Unterzeichnung des Kaufvertrages nicht mehr geändert werden.
  • Steht beispielsweise der Erwerb eines Stellplatzes nur im Kaufvertrag, der Stellplatz selbst ist aber im Zuordnungsplan und der Teilungserklärung nicht als Bestandteil des Eigentumswohnung ausgewiesen, verbleibt er im Gemeineigentum.
  • Eine Musterteilungserklärung gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, wie die einzelnen Rechtsverhältnisse gestaltet sein sollten.
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